Die vorweggenommene Erbfolge dient als Steuerungsinstrument für eine geordnete und frühzeitige Vermögensnachfolgeregelung in Abstimmung mit einer Verfügung von Todes wegen.

ZAP F. 12, S. 1035–1044

Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht, zert. Testamentsvollstrecker Dr. Lutz Förster und Rechtsanwalt Dennis Chr. Fast, Brühl

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