Im September ist der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ulrich Franke nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand getreten. Dr. Franke war zunächst Oberstaatsanwalt beim BGH und später Generalbundesanwalt, bevor er 2005 Richter am Bundesgerichtshof wurde. Hier gehörte er zunächst dem für Rechtstreitigkeiten aus dem Versicherungs- und Erbrecht zuständigen IV. Zivilsenat an; 2009 wechselte er zum 4. Strafsenat, mit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter übernahm er 2018 den Vorsitz des 2. Strafsenats. Daneben gehörte er seit 2010 auch dem Großen Senat für Strafsachen und kurz darauf auch dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes an. Insgesamt war Herr Dr. Franke damit über 32 Jahre in verschiedenen Funktionen in der Bundesjustiz tätig, davon mehr als 18 Jahre als Richter. In dieser Zeit hat er v.a. die Rechtsprechung seiner beiden Strafsenate maßgeblich geprägt.
Neu im XII. Zivilsenat des BGH ist die bisherige Vorsitzende Richterin am OLG Frankfurt a.M. Dr. Daniela Recknagel. Vor ihrer Berufung nach Karlsruhe war sie bereits mehrere Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den BGH und später an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz abgeordnet. Das Präsidium des BGH hat Frau Dr. Recknagel dem XII. Zivilsenat zugewiesen, der vornehmlich für das Familienrecht, das Betreuungsrecht und das gewerbliche Mietrecht zuständig ist.
Anfang September ist die frühere Justizsenatorin von Hamburg und Berlin, Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit, im Alter von 90 Jahren verstorben. Frau Dr. Peschel-Gutzeit war seit 1960 für gut drei Jahrzehnte als Familienrichterin in Hamburg tätig; 1984 wurde sie zur ersten Senatspräsidentin am Hanseatischen OLG ernannt. 1991 wechselte sie in die Politik: Rund zehn Jahre lang wirkte sie als Justizsenatorin, zunächst in Hamburg, anschließend in Berlin und danach wieder in Hamburg. Peschel-Gutzeit ist insb. als Expertin für Familien- und Kindschaftsrecht und hier wiederum als unermüdliche Kämpferin für die Gleichberechtigung bekannt geworden. Bereits zur Zeit ihrer Richtertätigkeit trat 1968 die von ihr initiierte „Lex Peschel” in Kraft, die es Beamtinnen ermöglichte, aus familiären Gründen in Teilzeit zu arbeiten oder Familienurlaub zu nehmen, ohne aus ihrer Berufstätigkeit ausscheiden zu müssen. Vieles, was sie seitdem – teils gegen erhebliche Widerstände – durchgesetzt hat, gilt heute als selbstverständlich und nicht mehr wegzudenken, wie etwa das Recht auf Teilzeitarbeit und Familienurlaub. Bereit früh engagierte sie sich im Deutschen Juristinnenbund (djb) und war von 1977 bis 1981 sogar dessen Vorsitzende. Nach ihrer politischen Karriere arbeitete Frau Dr. Peschel-Gutzeit als Rechtsanwältin in Berlin. Der Deutsche Anwaltverein verlieh ihr für ihre besonderen Verdienste 2016 das Ehrenzeichen der deutschen Anwaltschaft.
[Quellen: BGH/djb/Red.]
ZAP F., S. 978–986