Die geplante digitale Dokumentation der strafprozessualen Hauptverhandlung hat inzwischen neben weitgehender Zustimmung – etwa von Seiten der Anwaltschaft – auch Kritik erfahren. So warnt die Hilfsorganisation „Weißer Ring” vor möglichen Folgen für die Opfer.
Vorgesehen ist, dass ab 2026 zunächst die Verhandlungen vor den Staatsschutzsenaten und ab 2030 dann alle erstinstanzlichen Hauptverhandlungen vor den Land- und Oberlandesgerichten mit ggf. mehreren Kameras in Bild und Ton aufgezeichnet werden. Neben den audiovisuellen Dateien, die damit für die Verfahrensbeteiligten verfügbar werden, wird auch ein automatisches Transkript, also ein Textdokument, erstellt. Alle diese Aufzeichnungen treten neben das bisherige Protokoll, das durch die Neuerungen nicht ersetzt werden soll. Besondere Regelungen, etwa zur Löschung nach Verfahrensende und zur Vertraulichkeit, sollen Missbrauch verhindern.
Während der Deutsche Anwaltverein (DAV) und auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) das Vorhaben im Grundsatz begrüßen und allenfalls noch Details verändern möchten (vgl. dazu auch Anwaltsmagazin ZAP 24/2022, 1254 f.), sieht die Opferhilfe-Organisation „Weißer Ring” Gefahren für die Opfer von Straftaten. Das Bundesjustizministerium habe diese bei seinen Plänen offenbar vergessen, kritisierte der Bundesvorsitzende des Weißen Rings, Staatsanwalt Patrick Liesching aus Fulda, kürzlich gegenüber der Presse. „Für Opfer ist die Aussage vor Gericht schon jetzt eine schwere Belastung. Künftig sollen sie sich aber nicht nur dem Angeklagten, seinen Strafverteidigern und der Öffentlichkeit aussetzen, sondern auch noch drei Kameras”, kritisierte Liesching. Die Opfer müssten damit rechnen, dass ihnen jede Gestik, jede Mimik, jede Unsicherheit immer wieder vorgehalten werde, gab der Strafrechtler zu bedenken. Damit werde ihre Verletzlichkeit auf Dauer konserviert und finde sich im schlimmsten Fall vielleicht sogar auf YouTube wieder.
Da die Dokumentation den Plänen des BMJ zufolge allen Verfahrensbeteiligten zugänglich gemacht werden müsse, könnten bei großen Prozessen „Dutzende Personen” zusammenkommen, denen das Material zur Verfügung stünde, erläuterte der Weiße Ring. Im Fall einer unerlaubten Weitergabe der Bilder ließe sich dann ein Täter kaum ermitteln. Dies komme einer Einschüchterung von Opferzeugen durch Verfahrensregeln gleich. „Ein eingeschüchterter Zeuge ist kein guter Zeuge”, resümierte Liesching.
Im Ergebnis befürchtet die Opferhilfe-Organisation eine „weitere Machtverschiebung zulasten der Opfer” im Strafverfahren. Denn ein Angeklagter könne vor Gericht die Aussage verweigern, ein Opferzeuge dürfe dies aber nicht. Die geplante Video-Dokumentation sei deshalb „ein Geschenk an Konfliktverteidiger” und werde letztlich zur Verzögerung und Verkomplizierung von ohnehin schon komplexen Verfahren führen.
[Red.]