Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags möchte Verbesserungen für pflegende Angehörige bei der gesetzlichen Rente erreichen. In einem Beschluss unterstützte der Ausschuss Mitte September eine Petition, in der Entgeltpunkte bei der Rente für solche Pflegepersonen gefordert werden, die parallel eine Vollzeitbeschäftigung ausüben.
Eine Petentin hatte in ihrer Eingabe eine Benachteiligung für Fälle beschrieben, in denen (nicht erwerbsmäßig tätige) Pflegepersonen, die regelmäßig mehr als 30 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbstständig tätig sind, wegen der Pflege nicht versicherungspflichtig sind und derzeit deshalb keine Entgeltpunkte erhalten. Wer mehr arbeite, werde dafür also nicht belohnt, kritisiert sie. Wenn ein Angehöriger als Pflegeperson zusätzlich zu einer Vollzeitbeschäftigung einen Angehörigen pflegt, muss aus Sicht der Petentin diese zusätzliche Arbeit und Zeit auch bei der Rente in Form von Entgeltpunkten und Arbeitszeit anerkannt werden.
Der Petitionsausschuss schloss sich dieser Beurteilung an und verweist in seiner Beschlussempfehlung darauf, dass die Pflegeversicherung die Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung nach der grundlegenden Vorschrift des § 44 SGB XI dann übernimmt, „wenn die Pflegeperson regelmäßig neben der Pflege nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig ist”. Diese Vorschrift sei entsprechend auch im Rentenrecht umgesetzt worden. Nach § 3 S. 3 SGB VI seien nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die neben der Pflege regelmäßig mehr als 30 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbstständig tätig sind, wegen der Pflege nicht versicherungspflichtig, heißt es in der Vorlage.
Die rentenrechtliche Berücksichtigung von Pflegezeiten, so schreibt der Petitionsausschuss, stelle grds. keinen allgemeinen Nachteilsausgleich für besonders belastete Pflegepersonen dar. Vielmehr sollen damit ausschließlich Lücken in der Alterssicherung in pauschaler Form ausgeglichen werden, die durch Pflegetätigkeiten entstehen. Sie sei also für Pflegepersonen gedacht, „die wegen der Pflege ihre Erwerbstätigkeit so erheblich einschränken, dass sie neben einer finanziellen Einbuße auch deutliche Nachteile in ihrer Alterssicherung in Kauf nehmen müssen”.
Im Grundsatz halten die Abgeordneten des Ausschusses die bestehende Regelung zwar für sachgerecht. Der Petitionsausschuss möchte jedoch Möglichkeiten der Verbesserung für pflegende Angehörige unterstützen und plädiere daher für eine entsprechende Änderung, heißt es in der – einstimmig gefassten – Beschlussempfehlung an den Bundestag.
[Quelle: Bundestag]