Das Bundesministerium der Justiz hat kürzlich zusammen mit der Bundesrechtsanwaltskammer eine Umfrage unter Rechtsanwälten durchgeführt, um den Bedarf und die Einstellung in der Anwaltschaft zu einer eventuellen Änderung des Fremdbesitzverbotes zu eruieren. Das Ergebnis fiel eindeutig aus: Fast zwei Drittel der Befragten sprachen sich gegen eine Lockerung aus. Sie befürchten bei einer Beteiligung externer Kapitalgeber vor allem eine sachfremde Einflussnahme zulasten der anwaltlichen Unabhängigkeit.
Wie das Bundesjustizministerium im Dezember vergangenen Jahres mitteilte, haben insgesamt 7.598 Personen aus allen Bundesländern an der Umfrage teilgenommen (davon 93,5 % Rechtsanwältinnen/-anwälte und 6,6 % Patentanwältinnen/-anwälte). Im Rahmen der Umfrage hatten alle Teilnehmer die Möglichkeit, sich zu dem Thema zu äußern und Ideen einzubringen. Die Beteiligung von reinen Kapitalgebern an Anwaltskanzleien ist eine der umstrittensten Fragen des anwaltlichen Berufsrechts. Mit dem gestiegenen Investitionsbedarf durch die digitale Transformation und dem laufenden EU-Verfahren zur Vereinbarkeit des Fremdbesitzverbotes mit europarechtlichen Vorgaben hat die Frage nach der Beteiligung von Kapitalgebern in letzter Zeit neue Brisanz gewonnen.
Eine erste Auswertung der Umfrage zeigt, dass die Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegenüber der Beteiligung von externen Kapitalgebern skeptisch ist. 62,6 % der Teilnehmenden sprechen sich gegen eine Lockerung aus. Sie befürchten vor allem eine sachfremde Einflussnahme zulasten der anwaltlichen Unabhängigkeit. Am größten war die Ablehnung einer Lockerung des Fremdbesitzverbotes bei Einzelanwältinnen und -anwälten, die mit 57,8 % den größten Teilnehmerkreis ausmachten.
Es gibt jedoch auch Stimmen, die sich für eine Öffnung aussprechen. 6,8 % würden eine Lockerung zum Erhalt der (internationalen) Wettbewerbsfähigkeit als Chance begrüßen, 7,2 % halten sie sogar für erforderlich. Insbesondere Partnerinnen und Partner sowie angestellte Anwältinnen und Anwälte von mittleren und großen Kanzleien, für die das Thema von größerer praktischer Relevanz ist, stehen einer Lockerung offener gegenüber. Während von den Einzelanwältinnen und -anwälten, die an der Umfrage teilgenommen haben, 64,8 % eine Lockerung des Fremdbesitzverbots ablehnten, waren dies bei den Partnerinnen und Partnern in einer Kanzlei mit mehr als 20 Anwälten lediglich 53 % – immerhin auch hier eine knappe Mehrheit.
Das Bundesministerium der Justiz hat angekündigt, die Befragung nun im Detail noch weiter auszuwerten.
[Quellen: BRAK/BMJ]