1 Neuregelungen im November
In den vergangenen Wochen sind wieder einige Neuregelungen in Kraft getreten. So müssen Verkehrssünder jetzt mit deutlich härteren Strafen rechnen, der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt schrittweise an und in Gerichtsverfahren ist nun der Einsatz von Gebärdendolmetschern möglich. Im Einzelnen:
- Mindestlohn für alle Pflegekräfte
Am 1. November ist die Dritte Pflegemindestlohn-Verordnung in Kraft getreten. Damit gilt der Pflegemindestlohn für alle Beschäftigten in der Pflegebranche. In allen Pflegebetrieben bekommen sie derzeit 10,20 EUR pro Stunde im Westen und 9,50 EUR pro Stunde im Osten. Zum 1.1.2018 beträgt der Mindestlohn 10,55 EUR im Westen und 10,05 EUR im Osten. Bis 2020 steigt er schrittweise weiter an. Der Pflegemindestlohn liegt damit über dem gesetzlichen Mindestlohn.
- Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren
Seit dem 19. Oktober ist das Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte teilweise in Kraft. Damit können Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen künftig mehr Unterstützung zur Verständigung in Anspruch nehmen. Beispielsweise ist der Einsatz von Gebärdendolmetschern in gerichtlichen Verfahren möglich. Zudem können ab dem 18.4.2018 Tonübertragungen der Verhandlung und der Urteilsverkündung in einen Raum für Medienvertreter zugelassen werden. Dies soll die Dokumentation von Gerichtsverfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung erleichtern.
- Neue Bußgelder im Straßenverkehr
Ebenfalls seit dem 19. Oktober ist eine Änderung der Straßenverkehrsordnung in Kraft: Wer keine Rettungsgasse bildet oder Einsatzfahrzeugen nicht Platz macht, zahlt künftig ein deutlich höheres Bußgeld. Auch das Telefonieren am Steuer wird empfindlich teurer.
Bereits seit dem 13. Oktober ist der Weg frei für mehr öffentliches WLAN in Deutschland: Mit einer erneuten Änderung des Telemediengesetzes wurde die Störerhaftung abgeschafft, was u.a. Cafés und Hotels das Anbieten von offenen WLAN-Hotspots erleichtern soll.
- Konservierungsmittel in Spielzeug
Bei Spielzeug auf Wasserbasis wie Fingerfarben, Klebstoffen und Seifenblasen gibt es ab dem 24. November neue Grenzwerte für die Stoffe Chlormethylisothiazolinon und Methylisothiazolinon – beide Konservierungsmittel können Kontaktallergien auslösen.
Bereits am 3. Oktober in Kraft getreten ist die neue Klärschlammverordnung, die erreichen will, dass aus Abfall weitere wertvolle Rohstoffe gefiltert werden können. So sollen größere Anlagenbetreiber in den kommenden Jahren dafür sorgen, dass der im Klärschlamm enthaltene Phosphor zurückgewonnen werden kann.
[Quelle: Bundesregierung]
2 BRAK-Vorschläge zur Weiterentwicklung der Mediation in Deutschland
Die Bundesregierung hatte im Sommer ihren Evaluationsbericht zur Entwicklung der Mediation in Deutschland und über die Aus- und Fortbildung der Mediatorinnen und Mediatoren vorgelegt. Der Bericht kam zu dem Schluss, dass das Instrument der Mediation hierzulande noch nicht in dem Maße genutzt wird, wie es – gemessen an dem Ziel, außergerichtliche Konfliktbeilegung zu fördern – wünschenswert wäre. Zudem stellt der Bericht fest, dass die Tätigkeit der Mediatoren nur geringe Verdienstmöglichkeiten bietet und dass eine Zertifizierung der Tätigkeit für die Nutzer nur wenig Relevanz hat (vgl. näher zum Evaluationsbericht ZAP Anwaltsmagazin 16/2017, S. 833 f.). Gleichwohl hat die Bundesregierung mitgeteilt, aus dem Bericht keine unmittelbaren Konsequenzen ziehen zu wollen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat sich nun mit dem Bericht befasst und eigene Vorschläge zur Weiterentwicklung der Mediation vorgelegt. Auch sie kommt zu dem Ergebnis, dass es dem Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (Fördergesetz) nicht gelungen ist, das ohnehin sehr ambitionierte Ziel der EU-Mediations-Richtlinie 2008/52/EG, für ein "ausgewogenes Verhältnis zwischen Mediation und Gerichtsverfahren" zu sorgen, umzusetzen. Die Kammer macht indes auch Vorschläge, die Mediation weiterzuentwickeln, um dieses Ziel doch noch zu erreichen.
Ein konstruktives Zusammenwirken von Eigeninitiativen auf Anbieterseite und gezielten Förderinstrumenten auf Gesetzgeberseite, so die BRAK, könnte in der Folge einen wichtigen Beitrag dazu leisten, das skizzierte Dilemma von hoher Wertschätzung einerseits und fehlender Inanspruchnahme andererseits dauerhaft aufzulösen. Neben diesen grundsätzlichen Erkenntnissen befasst sich die BRAK in ihrer Stellungnahme auch mit den aus ihrer Sicht zentralen Punkten der Vertraulichkeit des Verfahrens, der Rechtsverbindlichkeit einer Mediationsabrede, der Verjährungshemmung und der Qualitätssicherung.
Zu dem letztgenannten Punkt der Qualitätssicherung empfiehlt die Kammer noch einmal nachdrücklich, die ZMediatAusbV dahingehend zu ändern, dass bereits vor Titelerlangung neben der theoretischen Ausbildung zumindest vier praktische Fälle mediiert und supervidiert werden müssen, um sich "Zertifizierter Mediator" nenne...