Die Rentenpläne der Bundesregierung (vgl. dazu zuletzt ZAP Anwaltsmagazin 18/2018, S. 921) werden von Experten überwiegend kritisch beurteilt. Das ist das Ergebnis einer Sachverständigenanhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales Anfang November. Die Sachverständigen verwiesen auf die hohen Kosten der Haltelinien für Rentenniveau und Beitragssatz, ohne dass damit das Problem der Altersarmut gelöst werde. Kritisiert wurde u.a. auch die Zwei-Klassen-Gesellschaft bei Erwerbsminderungsrentnern.
Die deutlichste Kritik kam von der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA): Die Rentenpläne seien teuer, ungerecht und kurzsichtig. Die geplante doppelte Haltelinie sei einseitig an den Interessen der Rentner orientiert, so die BDA. Ein Wirtschaftswissenschaftler betonte in seiner Stellungnahme, die doppelte Haltelinie widerspreche dem Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung und die Beitragssatzfestlegung führe zu einer Abschwächung der paritätischen Finanzierung der Rentenversicherung zugunsten der Arbeitgeber. Altersarmut könne auf diese Weise jedenfalls nicht verringert werden. Ein Soziologe bezeichnete die Haltelinie beim Rentenniveau zwar als überfällige Reaktion auf die Fehlentwicklungen in der Rentenversicherung; die Begrenzung auf den Zeitraum bis 2025 löse das grundsätzliche Problem aber nicht, weil das Rentenniveau nach 2025 schnell weiter absinken werde.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte die Stabilisierung des Rentenniveaus als längst überfällig. Dies jedoch mit einer harten Deckelung des Beitragssatzes auf 20 % zu verknüpfen, wälze die Belastungen von den Arbeitgebern auf die Arbeitnehmer ab, kritisiert der DGB in seiner Stellungnahme.
Zur Reform der Erwerbsminderungsrente merkte ein Professor für Sozial- und Gesundheitsrecht an, dass die Verbesserung des Leistungsniveaus zwar sozialpolitisch und verfassungsrechtlich geboten sei; problematisch sei jedoch, dass diese ebenso wie die vorangegangenen Reformen den Bestands-Erwerbsminderungsrentnern nicht zugutekomme. Damit würden jene benachteiligt, die gesundheitlich besonders beeinträchtigt seien. Der Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) bezeichnete die Vorschläge der Regierung als unzureichend. Die Ausdehnung der Zurechnungszeit sei zwar eine Leistungsverbesserung, eine deutlich größere Entlastung für die Betroffenen wäre jedoch die Abschaffung der sozial ungerechten Abschläge, so der SoVD in seiner Stellungnahme.
[Quelle: Bundestag]