In den vergangenen Wochen ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen vorwiegend den Gesundheitssektor, daneben auch den Umweltschutz. Im Einzelnen:
- Corona-Schnelltests in Kliniken und Pflegeheimen
Die neue Coronavirus-Testverordnung soll dazu beitragen, in Pflegeheimen und Krankenhäusern vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen besseren Schutz zu gewährleisten und sichere Kontakte zu ermöglichen. Diese Einrichtungen können Antigen-Schnelltests nun großzügig nutzen, um Personal, Gäste, Kranke sowie Bewohner regelmäßig auf das Coronavirus zu testen.
- Digitalisierung im Gesundheitswesen
Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz werden ab 2021 digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte oder das E-Rezept nutzbar. Gleichzeitig werden sensible Gesundheitsdaten geschützt. Neben Befunden, Arztberichten oder Röntgenbildern lassen sich ab dem Jahr 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahnbonusheft in der elektronischen Patientenakte speichern.
- Investitionsprogramm für Kliniken
Das Krankenhauszukunftsgesetz soll für schnelle und zielgerichtete Investitionen in die Digitalisierung und in eine moderne technische Ausstattung der Krankenhäuser sorgen. Zudem sieht es für 2020 die Verlängerung des Kinderkrankengeldanspruchs um fünf Tage je Elternteil vor. Eine Sonderzulage für Pflegekräfte in Krankenhäusern, die durch die Corona-Pandemie besonders gefordert waren, ist nun ebenfalls möglich.
- Intensivpflege und medizinische Rehabilitation
Das Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung bringt Verbesserungen insb. für Intensiv-Pflegebedürftige. Diese sollen besser versorgt, Fehlanreize in der Intensivpflege sollen beseitigt und die Selbstbestimmung der Betroffenen gestärkt werden.
Bereits am 20. Oktober in Kraft getreten ist eine Verordnung, die Pauschalreisende besser vor Insolvenzrisiken bei den Veranstaltern absichern soll: Wenn Pauschalreisen aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden, können Reiseunternehmen – anstelle der sofortigen Rückzahlung des Reisepreises – auf freiwilliger Basis Gutscheine anbieten. Diese Reise-Gutscheine sind gegen eine Insolvenz des Reiseunternehmens ergänzend staatlich abgesichert; hierfür müssen die Veranstalter eine Prämie entrichten.
Mit einem neuen Gesetz wird die EU-Abfallrichtlinie umgesetzt: Abfall soll danach weitestgehend vermieden und stattdessen mehr recycelt werden. Herstellerfirmen von Einwegprodukten werden stärker in die Pflicht genommen.
Die Kfz-Steuer orientiert sich künftig stärker am Schadstoff-Ausstoß der Fahrzeuge. Je nach Höhe der Emissionen steigt sie stufenweise an. Steuerlich entlastet werden dagegen die Besitzer reiner E-Autos. Damit soll ein Signal für mehr klimafreundliche und bezahlbare Mobilität gegeben werden.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz wird ein weiterer Baustein i.R.d. sog. Energiewende gesetzt. Ölheizkessel dürfen demnach ab 2026 grds. nicht mehr eingebaut werden. Als Anreiz zum Austausch alter Ölheizungen durch ein klimafreundliches neues Modell lockt eine Prämie. Um auch grds. den Primärenergiebedarf von Gebäuden zu senken, werden Investitionen in Energieeinsparungen vereinfacht.
[Quelle: Bundesregierung]