Am 6. November hat der Bundestag nach einer eindringlichen Debatte und einer Abstimmung ohne Fraktionszwang das von einer Abgeordnetengruppe initiierte "Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" beschlossen. Die Neuregelung soll helfen, sowohl die Tätigkeit von Sterbehilfevereinigungen als auch die Beihilfe zur Selbsttötung durch Einzelpersonen einzuschränken. Suizidhilfe soll zwar in Einzelfällen weiterhin möglich sein, es soll künftig jedoch verhindert werden, dass Sterbehilfevereine ihr Tätigkeitsfeld ausbauen und der assistierte Suizid zu einem Geschäftsmodell wird.
Beschlossen wurde die Einfügung eines neuen § 217 in das StGB:
Zitat
(1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des in Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem nahesteht.
Damit wird in Deutschland die geschäftsmäßige Sterbehilfe künftig verboten sein. Der Straftatbestand ist weit gefasst, auch der Täterkreis ist nicht eingeschränkt, so dass grundsätzlich jeder – sei es ein Arzt, ein Pfleger oder ein Angehöriger – als Täter in Betracht kommt. Ein Taterfolg in Form eines vollendeten Suizids wird nicht vorausgesetzt, vielmehr reicht es aus, dass der Täter einem anderen geschäftsmäßig die Gelegenheit zu einer Selbsttötung gewährt, verschafft oder vermittelt.
Die Abstimmung im Bundestag erfolgte mit 360 Ja- zu 233 Nein-Stimmen, neun Parlamentarier enthielten sich. Zuvor waren bereits drei alternative Gesetzentwürfe gescheitert. Auch in der aktuellen Debatte wurden unüberwindbare Gräben deutlich. Immer wieder kontrovers diskutiert wurde die Frage, ob der Staat bei diesem Thema überhaupt eingreifen sollte. Viele Abgeordnete argumentierten, dass in solchen Fällen größter existentieller Not und familiärer Dramen nicht noch das Strafrecht verschärft werden solle. Einige, wie etwa die frühere Justizministerin Brigitte Zypries, warnten davor, mit einer Regelung mehr Probleme zu schaffen als zu lösen. "Besser kein Gesetz als ein schlechtes Gesetz", warnte auch der SPD-Vizefraktionsvorsitzende Karl Lauterbach. Letztlich setzten sich jedoch diejenigen durch, die eine Tendenz zu einem wachsenden Sterbehilfeangebot in Deutschland sehen und befürchten, dass Menschen zunehmend zu Suiziden gedrängt werden könnten.
[Red.]