Zum 1.1.2016 wird das besondere elektronische Anwaltspostfach eingeführt. Dies stellt den ersten Schritt auf dem Weg zur ausschließlichen elektronischen Kommunikation zwischen Anwaltschaft und Gerichten dar. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Deutsche Richterbund (DRB) sehen indes noch erhebliche Defizite bei der bisherigen Vorbereitung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten. Mit einer "Gemeinsamen Erklärung" haben sie sich Anfang November an das Bundesjustizministerium gewandt und verstärkte Anstrengungen gefordert.
"Damit der vom Gesetzgeber beabsichtigte elektronische Rechtsverkehr keine Einbahnstraße bleibt, müssen rechtzeitig Vorkehrungen getroffen werden", heißt es in der Erklärung. Nach dem Eindruck von DRB und DAV mangelt es insbesondere an Unterstützung für die praktische Umsetzung. So gebe es keine bundesweite Koordination der verschiedenen Pilot-Projekte. Die Verbände fordern deshalb, eine Koordinierungsstelle zu schaffen, bei der die Informationen über sämtliche Projekte zusammengeführt werden. Es fehle zudem vielfach noch an einer IT-Infrastruktur innerhalb der Gerichte, die die elektronische Weiterverarbeitung der eingehenden elektronischen Dokumente gewährleiste. Auch gelte es, den Breitbandausbau massiv voranzutreiben, um bundesweit ausreichende Übertragungskapazitäten für den elektronischen Rechtsverkehr sicherzustellen. Letzteres sei für die praktische Nutzbarkeit unumgänglich.
"Anwaltschaft und Richterschaft sehen den elektronischen Rechtsverkehr als große Chance und möchten diesen zur Erfolgsgeschichte für alle Beteiligten machen", so der Präsident des DAV, Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg. Deshalb sei die zügige und flächendeckende Einführung der elektronischen Gerichtsakte notwendig, um medienbruchfreie Kommunikation zwischen Anwaltschaft und Gerichten zu ermöglichen.
Die bisherigen Anstrengungen reichten aber nicht aus, um den elektronischen Rechtsverkehr innerhalb der vorgegebenen Fristen überall erfolgreich umzusetzen, stellte der Vorsitzende des Richterbundes, Christoph Frank, fest. Es bedürfe insbesondere größerer Investitionen in die IT-Ausstattung und in die Weiterbildung bei Gerichten. "Zudem ist es unverzichtbar, die Personalvertretungen an den Gerichten bei der weiteren Entwicklung frühzeitig und begleitend einzubeziehen", erklärt Frank.
[Quellen: DRB/DAV]