Neue Fachanwaltschaft fürMigrationsrecht beschlossen
Die Satzungsversammlung hat am 9. November in der ersten Sitzung ihrer neuen Legislaturperiode die Einführung eines neuen Fachanwaltstitels für Migrationsrecht beschlossen.
Damit war eine Initiative aus der Mitte der Satzungsversammlung erfolgreich, die angesichts des anhaltenden Flüchtlingsstroms nach Deutschland dafür gesorgt hatte, dass das Thema kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Die derzeit auf diesem Gebiet tätigen Kolleginnen und Kollegen seien dem Ansturm der Neuankömmlinge nicht gewachsen. Ohne eine sofortige Qualifizierungsoffensive werde eine große Menge Rechtsuchender dauerhaft ohne kompetenten Rechtsrat auskommen müssen, hieß es in der Begründung zum entsprechenden Antrag.
Allein auf asylrechtliche Fragen soll die künftige Fachanwaltschaft jedoch nicht beschränkt sein. Von dem jetzt beschlossenen Katalog der zu erwerbenden theoretischen Kenntnisse werden beispielsweise auch Fragen zur europäischen und außereuropäischen Arbeitsmigration umfasst.
Obwohl die Einführung der neuen Fachanwaltschaft noch der Genehmigung des Bundesjustizministers bedarf, will der Deutsche Anwaltverein schon jetzt mit der Qualifizierung interessierter Rechtsanwälte beginnen. So soll als "Sofortmaßnahme" eine Reihe von Einführungsseminaren in das Asylverfahren angeboten werden. Mit diesen "Crashkursen", verteilt auf das gesamte Bundesgebiet, sollen Kolleginnen und Kollegen schnell fit gemacht werden, die drängendsten Probleme und Fragen der Geflüchteten zu klären. Die ersten Fachanwaltskurse sollen im Frühjahr 2016 folgen. Zurzeit lägen mehr als 300.000 offene Asylanträge vor, und täglich würden es mehr. Es gebe aber nur wenige auf das Asylrecht spezialisierte Anwälte, erläuterte DAV-Präsident Schellenberg die Motivation des Vereins zur Einführung der Seminarreihe.
[Quellen: BRAK/DAV]
Justizministerkonferenz für schnellere Asylverfahren
Am 12. November ist die Herbsttagung der 86. Konferenz der Landesjustizminister zu Ende gegangen. Ein zentrales Thema der Beratungen waren die aktuellen Herausforderungen in der Flüchtlingspolitik.
So wurden vor dem Hintergrund der stark steigenden Zahl von Flüchtlingen intensiv die strafrechtlichen Bestimmungen im Aufenthaltsrecht erörtert. Im Zentrum stand dabei die illegale Einreise von Flüchtlingen. Der baden-württembergische Justizminister Rainer Stickelberger wies darauf hin, dass nach derzeitiger Rechtslage fast jeder Flüchtling durch den bloßen Grenzübertritt nach Deutschland einen Straftatbestand verwirklicht, da die meisten ohne Papiere und aus einem sicheren Drittstaat einreisen. Dies führe zu einer Vielzahl von Verfahren und damit zu einem erheblichen Aufwand, auch wenn viele Verfahren mit Blick auf die Genfer Flüchtlingskonvention wieder eingestellt werden müssten. Die Justizminister einigten sich darauf, die maßgeblichen Strafvorschriften des Aufenthaltsgesetzes im Lichte ihrer Anwendung in der Praxis auf Änderungsbedarf zu prüfen. Auch sollen die verwaltungsgerichtlichen Verfahrensvorschriften angesichts der bei den Verwaltungsgerichten zu erwartenden Klagewelle auf ihre Effizienz hin überprüft werden. Insbesondere soll untersucht werden, ob eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung – etwa durch Zulassung einer Beschwerde in Fällen grundsätzlicher Bedeutung – zur Beschleunigung der Eilverfahren beitragen kann.
Auf der Konferenz wurde außerdem über eine mögliche Reform bei der Zuständigkeit der Amtsgerichte in Zivilrechtsstreitigkeiten beraten. Seit 1993 liegt die maßgebliche Zuständigkeitsgrenze bei 5.000 EUR. Wird dieser Streitwert überschritten, werden die Landgerichte erstinstanzlich zuständig. Mit einer gewissen Sorge wird in den Ministerien daher beobachtet, dass den Amtsgerichten durch die allgemeine Preisentwicklung eine mittlerweile nicht unerhebliche Zahl an Verfahren "abhanden" kommt. Die Justizministerkonferenz hat sich daher für eine ergebnisoffene Überprüfung ausgesprochen, die auch die Möglichkeit einer Dynamisierung untersuchen soll.
Ein weiteres Thema der Justizministerkonferenz war die Frage einer geeigneten Rechtsform für bürgerschaftliches Engagement. Bei vielen ehrenamtlichen Initiativen, etwa beim Betrieb eines Dorfladens oder der Einrichtung einer Kindertagesstätte, stünden engagierte Bürger vor der Frage, wie sie ihr Engagement auf sicherer Rechtsgrundlage und ohne persönliches Haftungsrisiko organisieren können. Hierfür sollen nun zeitnah geeignete Vorschläge erarbeitet werden. Die vollständigen Beschlüsse der Justizministerkonferenz können unter http://justizministerium-bw.de abgerufen werden.
[Quelle: Justizministerium BW]
Bundestag verabschiedet Gesetz zur Sterbehilfe
Am 6. November hat der Bundestag nach einer eindringlichen Debatte und einer Abstimmung ohne Fraktionszwang das von einer Abgeordnetengruppe initiierte "Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" beschlossen. Die Neuregelung soll helfen, sowohl die Tätigkeit von Sterbehilfevereinigungen als auch die Beihilfe zur Selbsttötung durch Einzelpersonen einzuschränken. Suizidhilfe soll zwar in Einzelfällen weiterhin möglich sein, es soll künftig jedoch verhin...