Hilfreich für eine Beurteilung von Franchiseverträgen ist der auf europäischer Ebene in Abstimmung mit der EU-Kommission erarbeitete Verhaltenskodex für Franchising (European Code of Ethics for Franchising). Auf diesem europäischen Kodex beruht auch der "Ethik-Kodex des Deutschen Franchiseverbands" in der Fassung vom 16.5.2008 (abgedr. in: Jahrbuch Franchising 2016/2017, S. 305–309).
Diese Kodici enthalten Leitsätze für eine ausgewogene Vertragsgestaltung für die Franchise-Praxis und wurden vom Deutschen Franchiseverband (DFV) übernommen, ist also für Franchisegeber, die Mitglieder des DFV sind, verpflichtend. Ergänzt wird dieser Verhaltenskodex durch die Richtlinien des Deutschen Franchiseverbands zur Bildung des Beirats bei Franchise-Systemen zur Mediation und zur Widerrufsbelehrung. Dieser Kodex enthält zusätzliche Regelwerke, aus denen sich eine Konkretisierung der Leistungsverpflichtungen des Franchisegebers ergibt, insbesondere im Hinblick auf die vor Abschluss eines Franchisevertrags gebotene vorvertragliche Aufklärung des Franchisenehmers. Konkretisiert werden diese Regelungen des Kodex noch durch die Richtlinie des DFV zur vorvertraglichen Aufklärung (abgedr. in: DFV Jahrbuch Franchising 2016/17, Materialiensammlung S. 320 ff.).
Allerdings sind sowohl der Kodex als auch die Richtlinien nur als sog. self regulation anzusehen, d.h. diese Richtlinien sind für die Gerichte bei Beurteilung von Streitigkeiten zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer nicht verbindlich. Diese Richtlinien geben diesen allenfalls einen Anhaltspunkt dafür, welchen zulässigen Inhalt ein Franchisevertrag haben sollte, um so zu einem ausgeglichenen Verhältnis von Leistung (Know-how des Franchisegebers) und Gegenleistung (Gebühren des Franchisenehmers) zu kommen. Zugleich dienen diese Richtlinien der Transparenz des vom Franchisegeber angebotenen Geschäftsmodells. Verbindlich sind allerdings diese Richtlinien für solche Franchise-Systeme, die Mitglied im Deutschen Franchiseverband sind. Solche Systeme müssen dann ihre vorvertragliche Aufklärung, aber auch die Bildung ihres Beirats oder auch eine etwaige Mediation zur Streitschlichtung innerhalb des Franchise-Systems an den vom Deutschen Franchiseverband herausgegebenen Richtlinien ausrichten. Darüber hinaus werden durch diese DFV-Richtlinien nur solche Franchise-Systeme gebunden, die Mitglied des Deutschen Franchiseverbands sind.