Im September 2014 beschloss der EZB-Rat (gegen die Stimme des Bundesbankpräsidenten) ein Programm zum Ankauf forderungsbesicherter Wertpapiere (Asset-Backed Securities Purchase Programme, ABSPP), wodurch die Transmission der Geldpolitik verstärkt werden soll. Das heißt, die Kreditversorgung der Wirtschaft im Euroraum soll durch die Senkung der langfristigen Zinsen unterstützt und damit die Investitionsgüternachfrage angekurbelt werden. Zusätzlich soll durch die Geldmengenausweitung das Inflationsziel von unter, aber nahe bei 2 % erreicht werden (vgl. Sinn, Der schwarze Juni, S. 246). Am 2.10.2014 gab die EZB die operativen Modalitäten zum Ankauf von gedeckten Schuldverschreibungen (CBPP3) bekannt. Daneben stellte die EZB am 22.1.2015 das Programm zum Ankauf von Anleihen von im Euroraum ansässigen Zentralstaaten, Emittenten mit Förderauftrag und europäischen Institutionen vor (PSPP), sowie am 10.3.2016 ein weiteres Programm, um den Ankauf von auf Euro lautenden Investment-Grade-Anleihen von Unternehmen zu ergänzen (CSPP).
Die genauen Voraussetzungen dieser Programme können dahingestellt bleiben. Wesentlich ist, dass einerseits ein Ausfallrisiko dieser Wertpapiere in kaum abschätzbarer Höhe auf die EZB bzw. die Zentralbanken der Euroländer (ESZB) verlagert wurde und andererseits immense Mengen an Geld von der Zentralbank aufgewendet werden müssen. Ab Januar 2015 wurden monatliche Ankäufe von Vermögenswerten i.H.v. 60 Mrd. Euro durchgeführt. Mit Wirkung zum 1.4.2016 wurde das Volumen der monatlichen Ankäufe von 60 Mrd. auf 80 Mrd. Euro erhöht; ab April 2017 ist es wieder auf 60 Mrd. Euro gesunken. Die Ankäufe sollten mindestens bis Ende März 2017 laufen und sind mittlerweile auf Ende 2017 verlängert worden. Den weitaus größten Teil nimmt das PSPP-Programm ein, d.h. der Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors. Es ist prognostiziert, dass das Eurosystem Ende 2017 Wertpapiere i.H.v. 2.280 Mrd. Euro erworben haben wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.7.2017 – 2 BvR 859/15 u.a., Rn 10), wobei griechische Anleihen im Rahmen dieses Programms bis zum 28.7.2016 nicht programmfähig waren und bislang nicht gekauft wurden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.7.2017 – 2 BvR 859/15 u.a., Rn 85). Programmfähig sind Anleihen mit einer Laufzeit von zwei bis unter 31 Jahren (ab Januar 2017 zwischen einem und 31 Jahren) und einer Mindestrendite von minus 0,4 %, wobei für einen Emittenten eine Gesamt-Ankaufsobergrenze von 33 % der ausstehenden Wertpapiere dieses Emittenten gilt (vgl. BVerfG a.a.O., Rn 11, 89).
Hinweis:
Wenn hierfür teilweise von "aufgewendetem Geld" oder Geld aus der "Druckerpresse" gesprochen wird, ist das nur bildlich zu verstehen. Das bedeutet nicht, dass das Geld tatsächlich gedruckt wird, sondern vielmehr handelt es sich um eine elektronische Buchung (Gutschrift) auf das Konto des Anleihenverkäufers bei der Zentralbank. Damit ist Zentralbankgeld geschaffen worden (vgl. Issing, Einführung in die Geldtheorie, 15. Aufl., S. 34).