Der "Jahnke" ist ein Werk von erheblichem Gewicht: Neben dem tatsächlich beachtlichen Gewicht, welches zweifelsohne dem gestiegenen Seitenumfang geschuldet ist (die 2. Auflage hatte "nur" 440 Seiten) gilt dies auch für den Inhalt. Völlig zu Recht weist Jahnke zu Beginn seines Buchs darauf hin, dass die Personenschadenregulierung kompliziert ist, da sich bei der Regulierung "unterschiedliche Rechtsgebiete mit nicht aufeinander abgestimmten bzw. nicht aufeinander abstimmbaren Systemen" treffen. Den in der Schadenregulierung Tätigen gibt der Autor dabei ein an der Praxis orientiertes Hilfsmittel an die Hand. Alle Aspekte, die für Prüfung und Regulierung wesentlich sind, werden anschaulich erklärt. Hilfreich ist dabei, dass die Erläuterungen durch Abbildungen, Übersichten und vor allem zahlreiche (Rechen-)Beispiele veranschaulicht werden. Das Werk ist in fünf große Abschnitte gegliedert, an die sich ein umfassender Tabellenanhang anschließt. Beginnend mit der Problematik Kapitalisierung – Kapitalabfindung, über Vergleich und Abfindung, prozessuale und steuerrechtliche Aspekte bis hin zur Verjährung werden in sehr differenzierter Darstellung alle Problemfelder der Regulierungspraxis abgedeckt. Eine Arbeitserleichterung bedeutet der Umstand, dass sich relevante Rechtsprechung nicht nur in den Fußnoten findet, sondern besonders bedeutsame Urteilspassagen wörtlich wiedergegeben werden. Anstatt in Urteilsdatenbaken nachschlagen zu müssen, ist damit alles auf einen Blick zur Hand. Dieses umso mehr, da auch zahlreiche gesetzliche Vorschriften in ihrem Wortlaut an den relevanten Stellen abgedruckt sind. Im Vergleich zur Vorauflage fällt – neben einer Aktualisierung in allen Kapiteln – insbesondere die Erweiterung der Kapitel 2 und 3 auf. Das Kapitel "Vergleich und Abfindung" wurde völlig neu aufgebaut und stark erweitert, z.B. durch Hinweise zu den praktischen Erfordernissen im Vorfeld einer abschließenden Regulierung. In dem Kapitel "Prozessuale Aspekte" ist ein Muster mit Formulierungsbeispielen für einen gerichtlichen Vergleich, das verschiedene Varianten (Klage gegen den Schadenersatzpflichtigen, Direktklage nach § 155 VVG) berücksichtigt, neu aufgenommen worden. Fazit: Dieses Werk ist und bleibt ein Muss für alle, die mit der Regulierung von Personenschäden befasst sind. Durch sein detailliertes Stichwortverzeichnis ist es ein unverzichtbares Nachschlagewerk, das auf den Schreibtisch jedes im Personenschaden Tätigen gehört.
RAin Dr. Friederike Quaisser, Erfurt