Neuregelungen im Dezember
In den letzten Wochen ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen vorwiegend die Bereiche Inneres und Justiz sowie Gesundheit und Umwelt. Im Einzelnen:
- Reform des Verfassungsschutzes
Mit der in wesentlichen Teilen bereits am 21. November in Kraft getretenen Reform wird die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern neu geordnet. Insbesondere können künftig Informationen zwischen den Behörden leichter ausgetauscht werden. Die Auswahl und der Einsatz von V-Leuten werden strenger reglementiert; so werden z.B. Kriterien für zulässiges "szenetypisches Verhalten" vorgegeben.
Seit dem 26. November gilt eine erweiterte Strafbarkeit der Korruption im geschäftlichen und privaten Sektor. Insbesondere grenzüberschreitende Korruption wird stärker bekämpft. Gleiches gilt für die Strafbarkeit der Bestechung und Bestechlichkeit von internationalen Amtsträgern. Deutsches Strafrecht wird an EU-Vorgaben angepasst.
Das am 26. November in Kraft getretene Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner sieht Änderungen in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen vor. Die Anpassungen sind überwiegend redaktionell, weil der Text vieler Vorschriften sich bisher nur auf Ehepaare bezog. Das Gesetz sieht darüber hinaus die Ausstellung einer Bescheinigung für gleichgeschlechtliche Paare vor, die im Ausland eine Partnerschaft begründen wollen, weil einige Staaten die Bestätigung verlangen, dass der Begründung einer Partnerschaft auf Lebenszeit keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.
Seit dem 1. Dezember muss Trinkwasser umfassend auf radioaktive Stoffe untersucht werden. Vorgegeben sind Parameterwerte für Radon, für Tritium und für die Richtdosis einschließlich der Radonfolgeprodukte Blei-210 und Polonium-210. Belastungen mit Radionukliden, die im Einzelfall auftreten können, müssen erkannt und beseitigt werden.
Mit dem Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) werden insbesondere ein Pflegestellen-Förderprogramm eingeführt sowie das bereits bestehende Hygieneförderprogramm erweitert. Diese Neuregelungen gelten seit dem 5. November, weitere Vorschriften des Gesetzes treten am 1. Januar in Kraft.
Mit der Dreißigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften wurden mit Wirkung ab 21. November weitere psychoaktive Stoffe verboten. Das Verbot betrifft die sechs folgenden Substanzen: Clephedron (4-CMC, 4-Chlormethcathinon), Diclazepam (2-Chlordiazepam), Flubromazepam, MDMB-CHMICA, 3-Methoxyphencyclidin (3-MeO-PCP) und NM-2201 (CBL-2201).
- Bezahlvorgänge im Internet
Auf der Grundlage des BaFin-Rundschreibens Nr. 4/2015 vom 5. Mai gelten seit November neue Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen. So müssen Bankinstitute jetzt bei Bezahlvorgängen im Internet mit Hilfe von Kreditkarten, Lastschriftverfahren oder Überweisungen ab einem Betrag von 30 EUR die Identität des Kunden doppelt prüfen (sog. Zwei-Faktor-Authentifizierung). Diese Anforderung kann etwa mittels eines Passworts und einer zusätzlichen TAN-Nummer, die ans Handy geschickt wird, oder einem Fingerabdruck-Scan erfüllt werden.
- Atommüll-Entsorgungsprogramm
Im Rahmen des 14. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes, das bereits am 21. November in Kraft getreten ist, hat die Bundesregierung das "Nationale Entsorgungsprogramm" vorgelegt. Dieses enthält ein umfassendes Konzept für die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle.
Seit Dezember können Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes auch gezielt in der Flüchtlingsarbeit eingesetzt werden. Dazu werden 10.000 neue Stellen geschaffen. Flüchtlinge und Asylbewerber mit einer guten Bleibeperspektive können sich ebenfalls bewerben.
[Quelle: Bundesregierung]
Neue Regeln zum Opferschutz in Kraft
Wegen des Ablaufs der Umsetzungsfrist der EU-Opferschutzrichtlinie (2012/29/EU) haben Opfer von Straftaten seit dem 16. November verbindliche, harmonisierte Rechte. Deutschland beabsichtigt derzeit zwar, die Richtlinie noch durch das 3. Opferrechtsreformgesetz umzusetzen, solange es jedoch keine Umsetzungsmaßnahmen gemeldet hat, findet die EU-Richtlinie ab sofort direkt Anwendung.
Die neu eingeführten Rechte gelten europaweit und unabhängig von der Staatsangehörigkeit für jeden, der in der EU Opfer einer Straftat geworden ist. Familienangehörige von Personen, die infolge einer Straftat zu Tode kamen, genießen nach der Richtlinie dieselben Rechte wie die Opfer selbst einschließlich des Rechts auf Information, Unterstützung und Entschädigung. Die nationalen Behörden müssen den Opfern Informationen über ihre Rechte, ihren Fall und die verfügbaren Dienste und Unterstützungsleistungen zur Verfügung stellen, sobald sich die Opfer das erste Mal an sie wenden. Im Strafverfahren haben Opfer das Recht, gehört und über die einzelnen Abschnitte des Verfahrens informiert zu werden. Sie können insbesondere...