Im Juli 2014 hatte die vom BMJV eingesetzte Expertenkommission zur "Effektivierung des Strafverfahrens" ihre Arbeit aufgenommen. Inzwischen hat sie im Oktober 2015 ihre "Empfehlungen" abgegeben (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 21/2015, S. 1110 und den auf der Homepage des BMJV eingestellten Abschlussbericht nebst Protokollen aus den Kommissionssitzungen und der von den Mitgliedern vorgelegten Gutachten). Die Empfehlungen enthalten u.a. Vorschläge, die, wenn sie umgesetzt werden, die Rolle der Verteidigung im Ermittlungsverfahren stärken. Zudem ist ein Ausbau der Möglichkeiten, Vernehmungen audiovisuell, auch in der Hauptverhandlung, aufzunehmen, vorgesehen (zu allem auch Kasiske NJW Spezial 2015, 696).

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