Die Chipkarte ist der Schlüssel zum beA: Sie (und eine PIN) benötigt man zur Verwendung.
1. Bestellung der Chipkarte und anderer Produkte
Die Bestellung der Karte erfolgt über die Internetseite der Bundesnotarkammer ( https://bea.bnotk.de/bestellung/#/products ). Hier gelangt man zuerst auf eine Übersichtsseite, auf der die einzelnen Produkte rund um das beA aufgeführt sind. Von der Aufmachung her ist die Seite mit einer Art Internetshop vergleichbar. Dort können sowohl die Chipkarten in verschiedenen Ausführungen (z.B. Basiskarten, Karten mit Signatur, Mitarbeiterkarten etc.) als auch das benötigte Chipkartenlesegerät (ebenfalls in unterschiedlichen Ausführungen) erworben werden. Sollte man sich nicht sicher sein, welche Produkte man tatsächlich benötigt, besteht die Möglichkeit, sich mittels eines kurzen Fragebogens unter https://bea.bnotk.de/produktfinder.html Empfehlungen geben zu lassen.
Hinweis:
Bei sämtlichen Chipkartenbestellungen handelt es sich eigentlich nicht um einen Kauf, sondern vielmehr um ein Abonnement mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren, welches sich (bei Nichtkündigung) nach Ablauf der Laufzeit automatisch verlängert. Ein Neuerwerb nach zwei Jahren ist daher nicht erforderlich. Der jeweilige Abonnementpreis ist dabei jährlich zu zahlen.
Die ausgewählten Objekte sind in einen Warenkorb zu legen; hat man alle Produkte, die erworben werden sollen, dorthin verschoben und "Mein Warenkorb" angewählt, erhält man eine Übersicht über die ausgewählten Produkte im Warenkorb und klickt dann auf "zur Kasse gehen".
Im nächsten Schritt erfolgt der eigentliche Identifikations- und Bestellvorgang. Hier ist es zunächst notwendig, sich gegenüber der Bundesnotarkammer zu identifizieren. Zum Zwecke der Identifikation ist die sog. SAFE-ID (ein individueller Code) anzugeben, die alle zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bereits im Juni 2016 von der Bundesrechtsanwaltskammer erhalten haben. Ohne diese SAFE-ID ist eine Identifikation bzw. Bestellung nicht möglich.
Hinweise:
- Liegt Ihnen dieses Schreiben nicht mehr vor, kann die SAFE-ID bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer abgefragt werden.
- Das Anschreiben mit der SAFE-ID sollte gut aufbewahrt werden, um ggf. auch spätere (Folge-)Bestellungen problemlos durchführen zu können.
Nachdem man sich mittels der SAFE-ID legitimiert hat, sind im Folgenden die persönlichen Daten sowie die gewünschte Zahlungsform anzugeben. Nach Eingabe dieser Informationen erscheint abschließend eine Zusammenfassung der georderten Produkte mit der Möglichkeit, die Bestellung endgültig vorzunehmen.
Erst wenn Chipkarte und Kartenlesegerät vorhanden sind, kann die eigentliche Einrichtung des beA erfolgen.
2. Registrierung
Bevor man sich zum ersten Mal beim beA anmelden kann, ist es erforderlich, sich vorab als Nutzer zu registrieren. Dabei benötigt man nicht mehr die o.g. SAFE-ID, die noch für die Bestellung der Hardware notwendig war, sondern die Chipkarten-PIN (die zusammen mit der Chipkarte, jedoch in einem gesonderten Schreiben versendet wird).
Bevor der Registriervorgang beginnen kann, muss das Programm "beA Client Security" auf dem Computer installiert werden. Das Programm ist fester Bestandteil des beA und dient der Sicherheit bei der Übermittlung von Nachrichten. Es läuft im Hintergrund und bedarf keiner eigenständigen Bedienung.
Zur Registrierung ruft man mit dem Browser zunächst die Startseite des beA unter https://www.bea-brak.de/bea auf. Auf dieser Seite befinden sich drei Bereiche ("Anmelden", "Registrierung für Benutzer mit eigenem Postfach" und für "Benutzer ohne eigenes Postfach") und darunter die Links für das Herunterladen des "beA Client Security" für das jeweilige Betriebssystem des Computers.
a) Herunterladen und Installation des "beA Client Security" (hier am Beispiel von Windows)
Sofern die "beA Client Security" noch nicht auf Ihrem PC installiert ist, wählen Sie die für Ihr Betriebssystem vorgesehene Software mit einem Klick auf den jeweiligen Link aus (hier: Windows). Es öffnet sich ein Dialogfenster. In diesem klickt man auf die Schaltfläche "Datei speichern", um das Installationsprogramm mit der Dateibezeichnung "beAClientSecurity_windows.msi" (ca. 60 MB groß) auf dem Computer zu installieren. Nach dem Herunterladen befindet sich das Programm im jeweiligen Zielordner. Mit einem Klick auf den Dateinamen im Zielordner öffnet sich anschließend ein Dialogfenster, welches durch die weitere Installation führt. Hier sind keine Besonderheiten zu beachten. Wichtig ist, dass im letzten Dialogfenster ein Häkchen an der Stelle "beA Client Security ausführen" steht (ist standardgemäß bereits vorgesehen). Hintergrund ist, dass der "beA Client Security" immer im Hintergrund aktiv sein muss, damit das beA funktioniert.
Hinweis:
Bei Windows 7 und 8 wird die Hintergrundaktivität automatisch vom System vorgenommen, indem im Autostart-Verzeichnis ein entsprechender Eintrag angelegt wird, wodurch der "beA Client Security" bei jedem Computerstart automatisch mitgestartet wird. Bei Windows 10 besteht die Besonderheit, dass das System den Eintrag im Autostart-Verzeichnis nicht automatisch vornimmt. Hier ist dies manuell nachzuholen. ...