Ab Dezember gilt eine Reihe von Neuregelungen. Sie betreffen vorwiegend den Verbraucher- und den Umweltschutz:
- Konditionen beim Online-Shopping
Seit dem 3. Dezember müssen Online-Händler aus der EU überall in der Gemeinschaft zu gleichen Konditionen Zugang zu Waren und Dienstleistungen gewähren und zwar unabhängig davon, von wo aus die betreffende Internetseite aufgerufen wurde. Damit wird das bisher verbreitete sog. Geoblocking abgeschafft. Hiermit konnten Händler bisher für Kunden aus anderen Mitgliedstaaten den Zugang zu einem Webshop blockieren oder sie auf einen anderen Webshop mit schlechteren Konditionen umleiten.
- Verbot von Neonikotinoiden
Ab dem 19. Dezember dürfen Pflanzenschutzmittel mit den drei neonikotinoiden Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam nicht mehr verkauft und angewandt werden. Bereits im April 2018 hatten die EU-Landwirtschaftsminister beschlossen, dass die drei Wirkstoffe zum Schutz der Bienen nur noch in Gewächshäusern und nicht mehr im Freiland genutzt werden dürfen.
- Strengere Vorgaben für Erdnussöl in Kosmetik
Bei Allergikern kann Erdnussöl gesundheitliche Probleme auslösen. Daher dürfen ab dem 25. Dezember nur noch Produkte mit Erdnussöl verkauft werden, wenn die Mengen allergieauslösender Proteine sehr gering sind. Der Stoff ist oft in Cremes, Lotionen oder Badezusätzen enthalten.
- Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest
Bereits am 21. November in Kraft getreten sind Änderungen im Tiergesundheits- und Bundesjagdgesetz. Mit ihnen soll die Afrikanische Schweinepest wirksam bekämpft werden. Sollte die Seuche nach Deutschland eingeschleppt werden, können Behörden dann schneller reagieren, etwa durch Anordnung verstärkter Bejagung, durch Nutzungseinschränkung von landwirtschaftlichen Flächen oder durch Sperrung ganzer Gebiete.
- Ausweitung des Ökologischen Landbaus
Bereits am 7. November hat das Bundeskabinett die aktualisierte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen. Sie hat zum Ziel, weltweit eine angemessene Ernährung der Menschen zu sichern. In Deutschland soll daher der Ausbau des ökologischen Landbaus auf 20 % der Anbaufläche bis 2030 erreicht werden. Zudem soll mehr Nachhaltigkeit in die öffentliche Beschaffung einziehen. So soll der Anteil des Papiers mit "Blauem Engel" am Gesamtpapierverbrauch der unmittelbaren Bundesverwaltung 95 % bis 2020 erreichen. Auch die Kohlendioxid-Emissionen von Kraftfahrzeugen der öffentlichen Hand sollen gesenkt werden.
[Quelle: Bundesregierung]