In den vergangenen Tagen ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen vorwiegend die Bereiche Verbraucherschutz und Arbeitsrecht. Im Einzelnen:
- Verschärfungen bei Lebensmittelkontrollen
Seit dem 14. Dezember ist die neue EU-Kontroll-Verordnung (VO [EU] 2017/625) anzuwenden, die die grundsätzlichen Anforderungen an den Aufbau und die Durchführung der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelkontrollen innerhalb der EU für alle Mitgliedstaaten verbindlich festlegt und die bisherige Verordnung (EG) Nr. 882/2004 ablöst. Die neuen Regeln schaffen ein umfassendes und einheitliches Kontrollsystem für die gesamte Lebensmittelversorgungskette. In allen Bereichen werden unangekündigte und risikoorientierte Kontrollen durchgeführt, die sich neben der Lebensmittelsicherheit künftig auch auf betrügerische Praktiken konzentrieren. Hinweisgeber (Whistleblower), die auf Missstände hinweisen, sind künftig besser vor Diskriminierung geschützt.
- Ausweitung der Schlichtung auf die Reisebranche
Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) geförderte Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) weitet ihr Schlichtungsangebot auf die Reisebranche aus. Seit dem 1. Dezember können erstmalig private Kunden der Online-Buchungsplattformen Evaneos, ebookers.com, expedia.de, HolidayCheck, journaway und weg.de bei nicht gelösten Streitigkeiten bei der söp einen (kostenlosen) Schlichtungsantrag stellen.
- Nachunternehmerhaftung im Paketgeschäft
Bereits am 23. November ist das Paketboten-Schutz-Gesetz in Kraft getreten, das die Arbeit der Paketboten sozial besser absichern soll. Künftig sind Generalunternehmer, insb. die großen Paketdienstleister, verpflichtet, Sozialabgaben für säumige Subunternehmer nachzuzahlen. Damit gilt die Nachunternehmerhaftung, die es bereits in der Bau- und in der Fleischbranche gibt, nun auch im Paketgeschäft. Das neue Gesetz sieht vor, dass Generalunternehmer sich von der Haftung befreien können, indem sie von ihren Nachunternehmern Unbedenklichkeitsbescheinigungen einfordern.
- Bessere Entlohnung in der Pflege
Bereits am 29. November ist das Gesetz für bessere Löhne in der Pflege in Kraft getreten, das zu einer besseren Bezahlung von Pflegekräften führen soll. Dazu sieht das Gesetz zwei Möglichkeiten vor: Entweder einen flächendeckenden Tarifvertrag, der sich auf alle Beschäftigten und Arbeitgeber in der Pflege erstreckt, oder die Anhebung der Bezahlung in der Pflege über höhere Lohnuntergrenzen.
Seit dem 1. November ist eine weitere Stufe bei der Nutzung der Online-Funktion von Personalausweisen in Kraft. Schon bisher bot die europaweit anerkannte Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion; eID = elektronische Identität) des Personalausweises eine sichere Online-Identifizierung bei Internetdienstleistungen. Allerdings waren bislang noch Unionsbürger und im Ausland lebende Deutsche davon ausgenommen. Auch sie können diese Funktion nun nutzen, u.a. für Bürgerdienste der Verwaltung.
[Quelle: Bundesregierung]