Der diesjährige Deutsche Verkehrsgerichtstag hat am 30.1.2015 in Goslar seine Empfehlungen an den Gesetzgeber beschlossen. Er fordert u.a. eine bußgeldbewehrte 1,1-Promille-Grenze für Radfahrer, ein Tempolimit auf Landstraßen von 80 km/h sowie neue Sperrfristen im Kampf gegen den Führerscheintourismus. Einen Überblick über die wesentlichen Beschlüsse des Verkehrsgerichtstags gibt die nachfolgende Zusammenfassung.
Um dem nach wie vor florierenden "Führerscheintourismus" beizukommen, empfehlen die Verkehrsrechtsexperten dem Gesetzgeber, die gesetzlichen Sperrfristen zu ändern: Sie sollen nach einem Entzug der Fahrerlaubnis künftig bei fünf Jahren und im Wiederholungsfall bei zehn Jahren liegen. Der Betroffene soll nach Ablauf der Mindestsperrfrist die Möglichkeit bekommen, die Sperre durch Nachweis der Eignung nach den Vorgaben der Fahrerlaubnis-Verordnung jederzeit aufheben zu lassen.
Der Gesetzgeber ist nach Auffassung der Verkehrsrechtler gefordert, für das automatisierte Fahren einen Rechtsrahmen zu schaffen, der den Fahrzeugführer bei bestimmungsgemäßem Gebrauch von Sanktionen und der Fahrerhaftung freigestellt, ohne hierbei den Opferschutz zu vernachlässigen. Zur Klärung von Haftungsansprüchen nach Schadensfällen bei automatisiertem Fahrbetrieb müssten die Tätigkeiten des Fahrers beweissicher dokumentiert werden.
- Neue Promillegrenze für Radfahrer
Für Radfahrer fordert der Verkehrsgerichtstag eine neue Promillegrenze von 1,1 ‰, da rechtsmedizinische Untersuchungen gezeigt hätten, dass grobe Fahrfehler bei Fahrradfahrern im Bereich von 0,8 bis 1,1 ‰ signifikant zunehmen. Daher soll der Gesetzgeber in Anlehnung an § 24a StVG auch für Radfahrer einen OWi-Tatbestand schaffen, der ab einer BAK von 1,1 ‰ ein Bußgeld vorsieht.
- Tempolimit auf Landstraßen
Zur Reduzierung schwerer Unfälle soll die Regelgeschwindigkeit für Pkw und Lkw auf Landstraßen gleichermaßen bei 80 km/h liegen. Auf besser ausgebauten Straßen soll jedoch weiterhin Tempo 100 freigegeben werden können.
- Ablenkungen des Fahrers durch Gerätebedienung
Hinsichtlich der Ablenkungen der Fahrer durch Bedienung etwa von Telefonen oder Navigationssystemen fordert der Verkehrsgerichtstag den Gesetzgeber auf, Rahmenbedingungen für Geräte- und Fahrzeughersteller zu schaffen, damit die Bedienung während der Fahrt gesperrt werden kann. Hierbei soll auch die Rekonstruktion von Verstößen und Manipulationen technisch sichergestellt werden.
Empfohlen wird, auch § 23 StVO zu reformieren, da er im Hinblick auf die technische Entwicklung nicht mehr zeitgemäß sei. Das betreffe insbesondere die Begriffe "Mobil- oder Autotelefon", den "ausgeschalteten Motor" sowie die Beschränkung auf "Aufnehmen oder Halten des Hörers".
- Kfz-Sachverständigenwesen
Der Verkehrsgerichtstag fordert den Gesetzgeber erneut auf, für eine grundsätzliche berufliche Ordnung des Kfz-Sachverständigenwesens zu sorgen, zu der insbesondere auch die Regelung einer entsprechenden Grundqualifikation sowie regelmäßig Fortbildungen gehören.
[Quelle: Verkehrsgerichtstag]