Asylsuchende erhalten künftig einen einheitlichen Flüchtlingsausweis. Der Bundestag hat Mitte Januar das entsprechende Gesetz beschlossen. Mit diesem Ausweis – amtlich "Ankunftsnachweis" genannt – werden künftig wichtige asylrelevante Daten einheitlich erfasst.

Die Neuregelung mit der Bezeichnung "Datenaustauschverbesserungsgesetz" soll die Registrierung und Identifizierung Asyl- und Schutzsuchender erleichtern. Ziel des Gesetzes ist es auch, die Ankömmlinge früher als bisher zu registrieren.

Das Gesetz soll zudem die einheitliche Erfassung relevanter Informationen des Asylantragstellers regeln. Neben den Basisinformationen wie Namen, Geburtsdatum und -ort gehören dazu beispielsweise Angaben zu begleitenden minderjährigen Kindern und Jugendlichen. Erfasst werden sollen auch Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen. Außerdem sollen Daten gespeichert werden, die für eine schnelle Integration und Arbeitsvermittlung erforderlich sind. Dazu gehören Informationen über Schulbildung, Berufsausbildung und sonstige Qualifikationen. Die erfassten Informationen sollen dann den öffentlichen Stellen zur Verfügung stehen, mit denen die Schutzsuchenden regelmäßig in Kontakt treten.

Die genannten Informationen sollen nicht erst erfasst werden, wenn ein Asylantrag gestellt wird, sondern bereits beim Erstkontakt mit den Asyl- und Schutzsuchenden. "Künftig erfassen alle Behörden bei der ersten Begegnung mit Flüchtlingen standardisiert Daten in einem zentralen System", so Bundesinnenminister Thomas de Maizière.

Auch Doppelregistrierungen sollen mit dem Flüchtlingsausweis verhindert werden. Dazu werden Stellen entsprechend ausgerüstet, die bislang noch nicht mit einem Fingerabdruck-Schnell-Abgleichsystem – der sog. Fast-ID – ausgestattet sind. Mit Hilfe dieser Fast-ID kann über eine Sofortabfrage schnell festgestellt werden, ob zu einer Person bereits Daten vorhanden sind.

Der Flüchtlingsausweis wird ein Papierdokument sein. Ausgestellt wird er von der für den Asylsuchenden zuständigen Aufnahmeeinrichtung oder der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

"Ohne diesen Ausweis wird es in Zukunft keine Asylbewerberleistungen und kein Asylverfahren geben", stellte de Maizière in Aussicht. "Alles in allem ist das ein sehr ehrgeiziges Vorhaben, auch technisch", betonte der Minister. Er kündigte eine schnelle Umsetzung des Gesetzes an: "Wir wollen, dass ab Mitte Februar das Verfahren beginnt." Die vollständige Umsetzung soll möglichst bis Mitte 2016 abgeschlossen sein.

[Quelle: Bundesregierung]

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