Neuer ZAP Eilnachrichten-Service – jetzt über juris
Mit der juris GmbH, Kooperationspartner des ZAP Verlags, ermöglichen wir Ihnen ab sofort einen für Sie kostenlosen Eilnachrichten-Volltext-Service über die juris-Plattform. Neben dem Zugriff auf die Volltexte zu den in der ZAP veröffentlichten Eilnachrichten, können Sie auch auf das sog. Online-Archiv zugreifen, wo alle Beiträge der ZAP ab 2005 verfügbar sind. Ihr Vorteil: Die zitierte Rechtsprechung ist dabei mit der Entscheidungsdatenbank von juris verlinkt. Um das Angebot nutzen zu können, sind zwei Schritte notwendig:
- Freischaltung der ZAP,
- Registrierung bei juris.
Die einzelnen Abläufe haben wir kurz für Sie zusammengestellt. Zur Freischaltung der ZAP benötigen Sie Ihren persönlichen Code, den Sie auf der Postkarte finden, die dieser Ausgabe beiliegt. Bitte gehen Sie jetzt wie folgt vor:
- Rufen Sie in Ihrem Browser www.juris.de auf;
- klicken Sie im Bereich "Login" auf "Freischalten";
- geben Sie Ihren Freischaltcode ein und klicken auf "weiter".
Hinweis für juris-Kunden:
Wenn Sie bereits Kunde der juris GmbH sind, können Sie die ZAP Ihrem bestehenden Konto hinzufügen. Geben Sie dazu Ihre juris-Benutzerdaten (Benutzername und Passwort) ein und folgen den weiteren Hinweisen. Nach erfolgter Produktregistrierung und einem erneuten Login können Sie auf das erweiterte Produktangebot zugreifen.
Wenn Sie noch kein juris-Kunde sind, müssen Sie sich zunächst bei juris registrieren und ein persönliches Konto erstellen:
- Füllen Sie die Felder unter "Sind Sie neu hier?" aus und klicken auf "weiter";
- wählen Sie Ihren juris-Benutzernamen und klicken auf "weiter";
- überprüfen Sie Ihre Daten und akzeptieren Sie die juris-AGB, klicken Sie auf "Freischaltung durchführen";
- innerhalb weniger Minuten erhalten Sie Ihre juris-Benutzerdaten (Benutzernamen sowie vorläufiges Passwort) per E-Mail.
Ihre Registrierung schließen Sie ab, indem Sie Ihr juris-Konto aktivieren:
- Rufen Sie in Ihrem Browser www.juris.de auf;
- melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und vorläufigem Passwort (aus der Bestätigungs-E-Mail von juris) an und klicken auf "Login";
- ändern Sie Ihr Passwort und klicken Sie anschließend auf "Passwort ändern";
- die Änderung Ihres Passwortes wird umgehend bestätigt.
Ihre Registrierung bei juris ist abgeschlossen und über den Link "zur Recherche" werden Ihnen verschiedene Recherchemöglichkeiten angeboten. Geben Sie z.B. in dem Feld "Fundstelle" (Reiter "Erweiterte Suche") eine Eilnachrichten-Nr. (EN-Nr.) aus der ZAP ein, gelangen Sie zu dem zugehörigen Entscheidungsvolltext.
Sie können sich nun jederzeit erneut mit Ihren juris-Benutzerdaten unter www.juris.de anmelden und erhalten so Zugang zu Ihrem ZAP Volltext-Service sowie der juris-Online-Datenbank.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.zap-verlag.de/zap/service. Viel Erfolg bei Ihrer Recherche!
[Red.]
Bundestag beschließt Flüchtlingsausweis
Asylsuchende erhalten künftig einen einheitlichen Flüchtlingsausweis. Der Bundestag hat Mitte Januar das entsprechende Gesetz beschlossen. Mit diesem Ausweis – amtlich "Ankunftsnachweis" genannt – werden künftig wichtige asylrelevante Daten einheitlich erfasst.
Die Neuregelung mit der Bezeichnung "Datenaustauschverbesserungsgesetz" soll die Registrierung und Identifizierung Asyl- und Schutzsuchender erleichtern. Ziel des Gesetzes ist es auch, die Ankömmlinge früher als bisher zu registrieren.
Das Gesetz soll zudem die einheitliche Erfassung relevanter Informationen des Asylantragstellers regeln. Neben den Basisinformationen wie Namen, Geburtsdatum und -ort gehören dazu beispielsweise Angaben zu begleitenden minderjährigen Kindern und Jugendlichen. Erfasst werden sollen auch Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen. Außerdem sollen Daten gespeichert werden, die für eine schnelle Integration und Arbeitsvermittlung erforderlich sind. Dazu gehören Informationen über Schulbildung, Berufsausbildung und sonstige Qualifikationen. Die erfassten Informationen sollen dann den öffentlichen Stellen zur Verfügung stehen, mit denen die Schutzsuchenden regelmäßig in Kontakt treten.
Die genannten Informationen sollen nicht erst erfasst werden, wenn ein Asylantrag gestellt wird, sondern bereits beim Erstkontakt mit den Asyl- und Schutzsuchenden. "Künftig erfassen alle Behörden bei der ersten Begegnung mit Flüchtlingen standardisiert Daten in einem zentralen System", so Bundesinnenminister Thomas de Maizière.
Auch Doppelregistrierungen sollen mit dem Flüchtlingsausweis verhindert werden. Dazu werden Stellen entsprechend ausgerüstet, die bislang noch nicht mit einem Fingerabdruck-Schnell-Abgleichsystem – der sog. Fast-ID – ausgestattet sind. Mit Hilfe dieser Fast-ID kann über eine Sofortabfrage schnell festgestellt werden, ob zu einer Person bereits Daten vorhanden sind.
Der Flüchtlingsausweis wird ein Papierdokument sein. Ausgestellt wird er von der für den Asylsuchenden zuständigen Aufnahmeeinrichtung oder der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
"Ohne diesen Ausweis wird es in Zukunft keine Asylbewerberleistungen und kein Asylverfahren geben", stellte de Maizière in Aussi...