Neue Hinweispflicht für Rechtsanwälte
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat darauf hingewiesen, dass ab dem 1. Februar des neuen Jahres auch alle Rechtsanwälte auf ihren Webseiten und/oder in ihren Mandatsbedingungen leicht zugänglich, klar und verständlich auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der zuständigen Verbraucherstreitbeilegungsstelle hinweisen müssen. In bestimmten Fällen greift diese Pflicht bereits, bevor eine Streitigkeit entstanden ist. Ist diese bereits entstanden, trifft die Hinweispflicht in jedem Fall alle Kollegen. Dann muss jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt den Mandanten in Textform auf die zuständige Schlichtungsstelle hinweisen und erklären, ob sie bzw. er grundsätzlich bereit ist, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis bis zu einem Wert von 50.000 EUR die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstr. 17, 10179 Berlin.
Bereits seit Anfang 2016 müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf ihren Webseiten einen Link zur europäischen Online-Streitbeilegungsplattform sowie ihre E-Mail-Adresse angeben, wenn sie Online-Dienstverträge mit Verbrauchern anbahnen bzw. abschließen (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 9/2016, S. 448). Hinzu tritt nun in diesem Jahr noch die o.g. weitere Hinweispflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Näheres zu den Hinweispflichten findet sich in zwei Informationsblättern, die die Bundesrechtsanwaltskammer auf ihrer Webseite zum Download zur Verfügung stellt ("Übersicht zu den Hinweispflichten" und "Informationsblatt zu den neuen Hinweispflichten nach VSBG").
[Quelle: BRAK]
Maßnahmenpaket zur inneren Sicherheit vorgestellt
Als Reaktion auf den Terroranschlag in Berlin planen das Bundesinnen- und das Bundesjustizministerium eine Reihe von Gesetzesänderungen im Asyl- und Ausländerrecht. Anfang Januar einigten sich Bundesinnenminister de Maizière und Bundesjustizminister Maas insbesondere auf verschärfte Wohnsitzauflagen, erleichterte Abschiebehaft und schärfere Überwachung für ausreisepflichtige Asylbewerber. Auf einer Pressekonferenz in Berlin stellten beide Minister ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur inneren Sicherheit vor. Sie stimmten darin überein, dass der "Fall Amri" sich nicht wiederholen dürfe. Dies sei die Grundlinie der Beratungen gewesen.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen geplant:
Eingeführt werden soll eine Residenzpflicht, also eine Verschärfung der bisherigen Wohnsitzauflagen für Asylbewerber, die über ihre Identität getäuscht haben. Dies sei zugleich ein starkes Signal des Staates, dass falsche Angaben über die Identität nicht akzeptiert werden. Wer bereits jetzt entsprechende Auflagen zu erfüllen hat, wird in Zukunft auf einen bestimmten Bezirk begrenzt, was seine Bewegungsmöglichkeiten angeht. Der Verstoß dagegen soll als Straftat geahndet werden.
Geplant sind erleichterte Voraussetzungen für die Abschiebehaft, die bis zu 18 Monate dauern kann. Zum einen geht es dabei um die Einführung eines neuen Haftgrundes für diejenigen, die eine erhebliche Gefahr der Sicherheit für die Bundesrepublik Deutschland darstellen oder von denen eine Terrorgefahr ausgeht. Zum anderen soll diese Haft auch dann verhängt werden können, wenn sie möglicherweise länger als drei Monate dauert, weil die Herkunftsländer die erforderlichen Passersatzpapiere nicht ausstellen.
Eingeführt werden sollen schärfere Überwachungsauflagen für ausreisepflichtige Ausländer, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Für diesen Personenkreis soll auch der Einsatz einer elektronischen Fußfessel ermöglicht werden.
- Einsatz von elektronischen Fußfesseln
Angestrebt wird eine zügige Änderung des BKA-Gesetzes, wonach die Fußfessel bereits auch für Gefährder eingesetzt werden darf. Hierbei kommt es aber auch auf die jeweiligen Polizeigesetze der Länder an. Diese Maßnahme sei, so der Bundesinnenminister, daher zugleich eine Anregung an die Länder. Diese müssten nun ebenfalls die notwendigen gesetzlichen Änderungen umsetzen, sonst liefe die Maßnahme ins Leere. Ein Gesetzentwurf, der die Einführung der elektronischen Fußfessel für bereits verurteilte Straftäter vorsieht, liegt bereits vor.
Zwischen den Ministern besteht Einigkeit, dass der Ausreisegewahrsam auf zehn Tage verlängert wird.
- Präventionsstrategie gegen terroristische Bedrohungen
Darüber hinaus streben beide Fachminister an, die Präventionsmaßnahmen zu verbessern. Sie befürworten daher eine Präventionsstrategie im Kampf gegen terroristische Bedrohungen: "Dem radikalen Islam müssen wir mit einer Präventionsoffensive den Kampf ansagen", so Bundesjustizminister Maas.
- Einflussnahme auf die Herkunftsländer
Beide Minister betonten außerdem, man müsse notfalls auch über die Entwicklungshilfe nachdenken, um den Druck auf die Herkunftsländer zu erhöhen, die abgelehnte Asylbewerber nicht zurücknehmen wollten. Wenn die Verhandlungen stockten, müsse man "alle Politikfelder einbeziehen", erklä...