Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) ist der Auffassung, dass ein erst jetzt bekanntgewordener Hinweis des BVerfG vom November vergangenen Jahres in einem anhängigen Verfahren zur deutschen Vorratsdatenspeicherung Zweifel an der Europarechtskonformität der Speicherpflicht bestätigt. In diesem Hinweis an Verfahrensbeteiligte verweisen die Verfassungsrichter auf ein Urteil des EuGH, mit dem dieser bereits 2016 schwedische und britische Gesetze zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung verworfen hat (s. dazu ZAP EN-Nr. 68/2017).

Laut AK Vorrat beanstandete der EuGH schon damals die Sammlung der Verbindungs- und Standortdaten auch von Personen, "bei denen keinerlei Anhaltspunkt dafür besteht, dass ihr Verhalten in einem auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen könnte." Der EuGH habe längst entschieden, dass die von der Großen Koalition beschlossene unterschiedslose Massenerfassung sämtlicher Kontakte und Bewegungen der gesamten Bevölkerung nicht mit den Grundrechten vereinbar ist, kommentiert Rena Tangens vom Arbeitskreis. Von der zukünftigen Regierungs-Koalition verlangt Tangens, "im Bundestag das 2015 beschlossene Gesetz zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung" wieder aufzuheben. Der Zustand des Generalverdachts gegen die gesamte Bevölkerung sei unerträglich.

Zum Hintergrund erläutert der AK Vorrat, auf Initiative von "Digitalcourage" und AK Vorrat habe der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik Ende 2016 für 23 Betroffene Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht (Az.: 1 BvR 2683/16). Bundesjustizminister Heiko Maas solle bis März 2018 zu dieser und weiteren Verfassungsbeschwerden Stellung nehmen. Im Juni 2017 habe das OVG Nordrhein-Westfalen in Münster das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung noch vor seinem Inkrafttreten als Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta bewertet und ausgesetzt (Az. 13 B 238/17). Zuletzt hätten über 20 Bürgerrechts-, Journalisten-, Berufs- und Wirtschaftsverbände in einem Offenen Brief die Abschaffung des schwarz-roten Gesetzes gefordert. In den Jamaika-Koalitionsverhandlungen habe sich die Union zur Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung bereit erklärt, bevor die Gespräche scheiterten.

[Quelle: AK Vorrat]

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