Die Bereitschaft, Organe nach dem eigenen Tod zu spenden, soll in Zukunft regelmäßiger erfragt werden. Das hat der Deutsche Bundestag am 16. Januar beschlossen und sich damit für die sog. Zustimmungslösung entschieden. Künftig soll eine Erklärung zur Organspende auch in Ausweisstellen möglich sein. Außerdem sollen Hausärzte die Patienten ermuntern, eine Entscheidung zu dokumentieren.

Eine Gruppe von Abgeordneten des Deutschen Bundestags um Annalena Baerbock und Katja Kipping hatte den Gesetzentwurf eingebracht. Auch ein Gesetzentwurf zur sog. Widerspruchslösung, den eine weitere Gruppe von Abgeordneten um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Prof. Dr. Karl Lauterbach eingebracht hat, stand zur Abstimmung. Dieser sah vor, jeden zum potenziellen Organspender zu erklären, der nicht zuvor widersprochen hatte.

Nach dem jetzt vom Bundestag beschlossenen Konzept bleibt die derzeit geltende Rechtslage (sog. Entscheidungslösung) in ihrem Kern unverändert, d.h. eine Organspende ist grds. nur dann möglich, wenn der mögliche Organspender zu Lebzeiten eingewilligt hat oder sein nächster Angehöriger zugestimmt hat. Ziel ist es, die persönliche Entscheidung zu registrieren, verbindliche Information und bessere Aufklärung zu gewährleisten und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern.

Das Gesetz hat zudem folgende Eckpunkte:

  • Die Einrichtung eines bundesweiten Online-Registers beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
  • Die Ausweisstellen von Bund und Ländern müssen den Bürgerinnen und Bürgern zukünftig Aufklärungsmaterial und Organspendeausweise aushändigen bzw. bei elektronischer Antragsstellung elektronisch übermitteln. Dabei wird auf weitere Informations- und Beratungsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit, sich vor Ort oder später in das Online-Register einzutragen, hingewiesen.
  • Hausärzte können künftig bei Bedarf ihre Patientinnen und Patienten alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende ergebnisoffen beraten. Das Gesetz sieht außerdem vor, die Organ- und Gewebespende verstärkt in der ärztlichen Ausbildung zu verankern.
  • Grundwissen zur Organspende soll auch in den Erste-Hilfe-Kursen im Vorfeld des Erwerbs der Fahrerlaubnis vermittelt werden.

Das Gesetz wird zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft treten, voraussichtlich im ersten Quartal 2022.

[Quelle: BMG]

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