1 Freiberufler sehen optimistisch in die Zukunft
Das Geschäftsklima in der gewerblichen Wirtschaft hat sich seit längerem eingetrübt – nicht so jedoch bei den freien Berufen. Diese blicken nach wie vor unverzagt in die Zukunft. Dies meldete kürzlich der Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB) nach Auswertung seiner Konjunkturumfrage Winter 2019. Der BFB hatte im vierten Quartal 2019 rund 800 Freiberufler zur Einschätzung ihrer aktuellen wirtschaftlichen Lage, der voraussichtlichen Geschäftsentwicklung in den kommenden sechs Monaten, ihrer Personalplanung und Kapazitätsauslastung befragt.
Danach liegt das Geschäftsklima in den freien Berufen über vergleichbaren Indizes der gewerblichen Wirtschaft und hebt sich vom allgemeinen, eher pessimistischen Trend ab. Ihre aktuelle Geschäftslage schätzen 45,4 % der befragten Freiberufler als gut ein, 43,6 % als befriedigend und 11 % als schlecht. Verglichen mit den Vorjahreswerten hellt sich die Stimmung damit durchaus etwas auf: Im Winter 2018 beurteilten 47,7 % der Befragten ihre Lage als gut, 39,4 % als befriedigend und 12,9 % als schlecht. Alle Freiberufler-Gruppen sehen ihre Situation mehrheitlich als günstig: Die Freiberufler im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich sind am zufriedensten, verhaltener sind die rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Freiberufler, die freien Heilberufe und die freien Kulturberufe.
"Die Freien Berufe sind auch weiterhin unverzagt. Die Lageanalyse fällt über alle Berufsgruppen hinweg insgesamt gut aus. Neun von zehn der befragten Freiberufler sind mit ihrer aktuellen Situation zufrieden. Auch der kurzfristige Trend ist positiv, allerdings ist hier eine gewisse Skepsis abzulesen, was auch darin gründet, dass die Stimmung in der übrigen Wirtschaft vernehmlich abflaut", fasste der Präsident des BFB, Prof. Dr. Ewer, die Ergebnisse der neuesten Umfrage zusammen.
Interessant ist, dass jeder zehnte Befragte damit rechnet, binnen zwei Jahren noch mehr Mitarbeiter zu haben als jetzt. Acht von zehn Freiberuflern wollen ihre Mitarbeiterzahl zumindest halten. Allerdings gestaltet sich die Personalplanung zusehends schwieriger. Es zeigt sich damit, dass der Fachkräftemangel auch bei den Freien Berufen eindeutige Spuren hinterlässt und die Mitarbeiterbindung noch dringlicher macht. Die Nachfrage nach freiberuflichen Dienstleistungen ist jedenfalls ungebrochen. Für 31,6 % der Befragten ist sie jetzt schon zu hoch, sie gehen mit ihren Kapazitäten bereits übers Limit. "Diese Zahlen unterstreichen, dass die Freien Berufe ein Zukunftssektor sind und ihre wissensbasierten Dienstleistungen ein hohes Wachstumspotenzial haben", erklärte Prof. Dr. Ewer.
[Quelle: BFB]
2 Bundestag entscheidet über Organspenden
Die Bereitschaft, Organe nach dem eigenen Tod zu spenden, soll in Zukunft regelmäßiger erfragt werden. Das hat der Deutsche Bundestag am 16. Januar beschlossen und sich damit für die sog. Zustimmungslösung entschieden. Künftig soll eine Erklärung zur Organspende auch in Ausweisstellen möglich sein. Außerdem sollen Hausärzte die Patienten ermuntern, eine Entscheidung zu dokumentieren.
Eine Gruppe von Abgeordneten des Deutschen Bundestags um Annalena Baerbock und Katja Kipping hatte den Gesetzentwurf eingebracht. Auch ein Gesetzentwurf zur sog. Widerspruchslösung, den eine weitere Gruppe von Abgeordneten um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Prof. Dr. Karl Lauterbach eingebracht hat, stand zur Abstimmung. Dieser sah vor, jeden zum potenziellen Organspender zu erklären, der nicht zuvor widersprochen hatte.
Nach dem jetzt vom Bundestag beschlossenen Konzept bleibt die derzeit geltende Rechtslage (sog. Entscheidungslösung) in ihrem Kern unverändert, d.h. eine Organspende ist grds. nur dann möglich, wenn der mögliche Organspender zu Lebzeiten eingewilligt hat oder sein nächster Angehöriger zugestimmt hat. Ziel ist es, die persönliche Entscheidung zu registrieren, verbindliche Information und bessere Aufklärung zu gewährleisten und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern.
Das Gesetz hat zudem folgende Eckpunkte:
- Die Einrichtung eines bundesweiten Online-Registers beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
- Die Ausweisstellen von Bund und Ländern müssen den Bürgerinnen und Bürgern zukünftig Aufklärungsmaterial und Organspendeausweise aushändigen bzw. bei elektronischer Antragsstellung elektronisch übermitteln. Dabei wird auf weitere Informations- und Beratungsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit, sich vor Ort oder später in das Online-Register einzutragen, hingewiesen.
- Hausärzte können künftig bei Bedarf ihre Patientinnen und Patienten alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende ergebnisoffen beraten. Das Gesetz sieht außerdem vor, die Organ- und Gewebespende verstärkt in der ärztlichen Ausbildung zu verankern.
- Grundwissen zur Organspende soll auch in den Erste-Hilfe-Kursen im Vorfeld des Erwerbs der Fahrerlaubnis vermittelt werden.
Das Gesetz wird zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft treten, voraussichtlich im ersten Quartal 2022.
[Quelle: BMG]
3 Strafverschärfung beim sog. Cybergrooming beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat am 17. Januar einen Gesetz...