Einführung
Die ZAP 2023 mit neuer Zitierweise!
Sie werden es schon bemerkt haben: Seit dem 1.1.2023 zeigt sich die ZAP in neuem Gewand! Zukünftig wird die ZAP als Jahrgangszeitschrift geführt und zitiert wie nachfolgend:
Becker-Rosenfelder. ZAP 2023, 89
Die frühere ZAP-Fächerstruktur (F. 1 bis F. 26, Fach/Seite) ist beginnend mit Heft 1/2023 entfallen. Die ZAP wird neu als Jahrgangszeitschrift geführt und die Loseblattstruktur und die Ein- und Aussortierhinweise nebst Print-Jahresverzeichnis entfallen ebenfalls künftig. Auf der Umschlaginnenseite/U 2 und auf den Heftseiten in der Kopfzeile werden nun die jeweiligen Fach-Rubriken (z.B. „Anwaltsrecht” oder „Familienrecht”) aufgeführt.
Künftig werden Sie, liebe Leser und Leserinnen, auf ein neues Jahresstichwortverzeichnis zurückgreifen können, das Ihnen im Laufe des Jahres 2023 zur Verfügung gestellt wird. Mit einer bestellbaren ZAP-Einbanddecke kann der künftige ZAP-Jahrgang 2023 sodann als Jahresausgabe gebunden werden.
Wir wollen die ZAP zukunftsfest aufstellen und weiterentwickeln – dafür sind natürlich auch digitale Begleitprodukte und eine flexiblere sowie aktuellere Inhaltsgestaltung unabdingbar, aber auch die Bereitschaft, neue Wege zu gehen: Wir danken Ihnen, liebe Leser und Leserinnen, für Ihre Treue und hoffen auf Ihre Verbundenheit und Bereitschaft, die ZAP auf diesem wichtigen Weg zu einer innovativen und fachübergreifenden „Zeitschrift für die Anwaltschaft” weiter zu begleiten!
Auf Ihre treue Begleitung und Verbundenheit
freut sich
Ihre ZAP-Redaktion
1 Eckpunktepapier zur Einführung von „Commercial Courts”
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat Mitte Januar ein Eckpunktepapier zur Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten und zur Einführung von Commercial Courts veröffentlicht. Mit dem Projekt soll ein wichtiger Beitrag für die Wettbewerbsfähigkeit des Justizstandorts Deutschland geleistet und eine entsprechende Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden.
Auf Ebene der Länder wird bereits seit vielen Jahren intensiv über die Errichtung von Commercial Courts in Deutschland beraten. Aufbauend auf diesen Vorarbeiten und unter Berücksichtigung der Entwicklungen in der Justiz in den letzten Jahren soll nun eine weitreichende Öffnung der Wirtschaftsgerichte für die Gerichtssprache Englisch erreicht werden. Zugleich soll den Parteien von großen Wirtschaftsstreitigkeiten ermöglicht werden, spezialisierte Wirtschaftssenate an den Oberlandesgerichten erstinstanzlich anzurufen.
Geplant ist u.a., den Ländern die Möglichkeit einzuräumen, dass bestimmte Handelsstreitigkeiten an ausgewählten Landgerichten umfassend in englischer Sprache geführt werden können. Gleiches gilt für die Rechtsmittelverfahren gegen die Entscheidungen dieser Spruchkörper. Die Parteien müssen sich dazu über die Verfahrenssprache Englisch einig sein und es muss für die Wahl dieser Sprache einen sachlichen Grund geben. Bislang gibt es nur begrenzte Möglichkeiten, einen zivilrechtlichen Wirtschaftsstreit vor einem deutschen Gericht in englischer Sprache zu führen: Wenn alle Beteiligten auf Englisch verhandeln wollen, kann zwar auf einen Dolmetscher verzichtet werden. Die Klageschrift muss aber in deutscher Sprache eingereicht werden und die Parteien haben keinen Anspruch auf die Einreichung englischsprachiger Urkunden. Auch gerichtliche Entscheidungen müssen immer in deutscher Sprache verfasst werden.
Für Streitwerte ab einer bestimmten Schwelle soll den Bundesländern die Einrichtung von speziellen Wirtschaftssenaten (die sog. Commercial Courts) bei ausgewählten Oberlandesgerichten ermöglicht werden. Die Senate sollen so ausgestattet werden, dass sie die Verfahren zügig durchführen, auf Wunsch der Parteien auch auf Englisch und mit Wortprotokoll. Die Wirtschaftssenate werden erstinstanzlich zuständig sein, wenn sich die Parteien auf diesen Gerichtsstand verständigen. Gegen eine Entscheidung der Commercial Courts soll die Revision zum Bundesgerichtshof möglich sein.
Bundesjustizminister Marco Buschmann erklärt dazu anlässlich der Vorstellung des Eckpunktepapiers: „Deutschland ist mit seiner starken Exportkraft ein international führender Wirtschaftsstandort. Mit der Möglichkeit zur Einführung von Commercial Courts wollen wir auch den Justizstandort Deutschland international stärken. Denn in Zeiten von globalen Lieferketten und internationalem Warenverkehr kommt es immer häufiger auch zu grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten, die auf eine schnelle und professionelle Klärung angewiesen sind.”
Der Minister kündigte an, dass sein Ministerium auf der Basis des Eckpunktepapiers nun einen Referentenentwurf ausarbeiten wird.
[Quelle: BMJ]
2 Entkriminalisierung des „Containerns”
Bundesjustizminister Marco Buschmann und Bundesernährungsminister Cem Özdemir setzen sich dafür ein, dass Strafverfahren wegen des sog. Containerns eingestellt werden sollten, wenn dies die Umstände im Einzelfall zulassen. In einem gemeinsamen Schreiben an die Justizminister:innen und Justizsenator:innen der Länder haben sie um Unterstützung für den Vorschlag des Bundeslandes Hamburg geworben, der eine entsprechend...