Der im Jahr 2014 ins Leben gerufene Sachverständigenrat für Verbraucherfragen hat am 19. Januar in Berlin einen Bericht zum Verbraucherschutz in der digitalen Welt an Bundesminister Heiko Maas übergeben. Die Stellungnahmen enthalten Empfehlungen, wie die Politik auf den Wandel durch die Digitalisierung reagieren sollte.
Die Sachverständigen haben sich insbesondere mit den Bereichen Finanzen, Gesundheit und Handel beschäftigt. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die vorhandenen Instrumente der Verbraucherpolitik auf den Prüfstand gehören, vor allem diejenigen, die bereits in der analogen Welt als problematisch eingestuft wurden. Dazu zählen sie etwa die Zustimmung zu AGBs, die Verbraucher kaum lesen und verstehen könnten. Den Informations- und Gestaltungsungleichgewichten zwischen Angebots- und Nachfrageseite müsse entgegengewirkt werden, denn diese würden durch die Digitalisierung nicht verschwinden, sondern eher wachsen.
Ein besonderes Augenmerk haben die Sachverständigen dem Schutz der persönlichen Daten in der digitalen Welt gewidmet. Hier müsse die Politik in Form einer grundlegenden Mindestsicherung der persönlichen Daten und der IT-Sicherheit nicht nur den notwendigen Rechtsrahmen setzen, sondern auch für einen effektiven und effizienten Rechtsschutz sorgen. Dazu gehörten auch Formen der kollektiven Rechtsdurchsetzung, um beispielsweise unlautere Geschäftspraktiken oder Verstöße gegen Datenschutzgesetze zu unterbinden und um betroffene Verbraucher angemessen zu entschädigen. Auch sollten diese künftig ein einfaches, gerichtlich durchsetzbares Recht auf qualitativ hochwertige Transparenz über die Verwertung ihrer personenbezogenen Daten sowie über die den Algorithmen zugrundeliegenden Kriterien erhalten; Widerspruchsrechte zur Datenverwertung sollten gestärkt und ihre praktische Durchsetzbarkeit sichergestellt werden.
Schließlich fordern die Experten auch eine durchsetzungsstarke Wettbewerbspolitik in der digitalen Welt. Die marktbeherrschende Stellung, insbesondere von Weltkonzernen wie Amazon, Facebook oder Google, bedrohe die mögliche Vielfalt der Angebote und halte potentielle Innovatoren vom Markteintritt ab.
Insgesamt sprechen die Sachverständigen in ihrem Gutachten zwölf Empfehlungen aus, die der Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister bei der Entgegennahme wie folgt kommentierte: "Die Politik tut gut daran, Erkenntnisse und Ideen aus Wissenschaft und Praxis stärker zu nutzen als bisher. Wir haben den Anspruch, Verbraucherpolitik an der tatsächlichen Lage des Marktes, am Bedarf und an den Bedürfnissen der Verbraucher auszurichten. Wir wollen auch weiterhin für ein hohes Datenschutzniveau kämpfen. Dabei nehmen wir besonders die Rechtsdurchsetzung in den Blick. Es genügt nicht, wenn Datenschutz nur in der Theorie gewährleistet ist. Er muss auch praktisch umgesetzt werden. Deshalb haben wir das Verbandsklagerecht für Datenschutzverbände geschaffen. Daneben enthalten die Empfehlungen des Rates neue Impulse für unsere Politik, die wir jetzt genau prüfen werden."
[Quelle: BMJV]