Neuregelungen im Februar
Anfang Februar sind einige Neuregelungen in Kraft getreten. Sie betreffen das Steuerrecht, den Straßenverkehr und den Verbraucherschutz. Im Einzelnen:
- Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten
Die sog. Umzugskostenpauschale ist zum 1. Februar erneut angehoben worden: Für Alleinstehende steigt die Pauschale um 18 EUR auf 764 EUR, für Verheiratete und Lebenspartner um 31 EUR auf 1.528 EUR.
- Gurtpflicht für Rollstuhlfahrer
Für Fahrzeugführer wird seit dem 1. Februar ein Bußgeld fällig, wenn sie Rollstuhlfahrer befördern und sich dabei nicht an die erweiterte Gurtpflicht halten. Danach müssen sowohl der Rollstuhl als auch dessen Nutzer in einem speziellen Rückhaltesystem gesichert sein. Die Regelung gilt zwar bereits seit Juni 2016, Verstöße werden jedoch erst jetzt geahndet: Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld zwischen 30 EUR und 35 EUR.
- Informationspflicht bei Verbraucherschlichtung
Unternehmen sind seit dem 1. Februar verpflichtet, Verbraucher darüber zu informieren, ob sie sich an einer Verbraucherstreitbeilegung beteiligen. In diesem Fall müssen die Anschrift und die Webseite der Schlichtungsstelle angegeben werden. Online-Händler müssen den Link zur europäischen Online-Streitbeilegungsplattform zur Verfügung stellen. Speziell im Hinblick auf Rechtsanwälte hatte die Bundesrechtsanwaltskammer bereits im Januar hierzu Hinweise gegeben (vgl. ZAP Anwaltsmagazin 3/2016, S. 95).
- Allergene Stoffe in Kosmetika
Künftig darf der Konservierungsstoff Methylisothiazolinon, der oft Allergien auslöst, nicht mehr in Hautcremes und Lotionen eingesetzt werden. Das Verbot gilt für sämtliche Kosmetikprodukte, die ab dem 12. Februar in den Handel kommen. Mit dem Verbot hatte die EU-Kommission auf die seit Jahren ansteigenden Zahlen von Kontaktallergien gegen diesen Stoff reagiert.
[Quelle: Bundesregierung]
Solidarität mit der türkischen Anwaltschaft
Die Rechtsstaatlichkeit in der Türkei "bricht momentan zusammen" – dies war das Fazit der Reise einer mehrköpfigen Delegation des Deutschen Anwaltvereins in das Land am Bosporus. Die Anwälte wollten sich ein eigenes Bild über die Situation der Anwaltschaft und der Justiz verschaffen und sprachen mit Vertretern der Regierung und auch mit Vertretern der Opposition. Das Ergebnis war "erschreckend", wie anschließend verlautete.
In den ersten fünf Tagen hätten Inhaftierte keinen Kontakt zu einem Anwalt, dann nur einmal die Woche für eine Stunde, Aufzeichnungen könnten nicht gemacht, Dokumente nicht ausgetauscht werden. Das Klima der Angst bestimme die Tätigkeit, Repressionen seien an der Tagesordnung. Auch um die Pressefreiheit stehe es nicht besser; ein Besuch der Delegation in der Redaktion der letzten freien Tageszeitung "Cumhuriyet" sei frustrierend verlaufen, so die Anwälte.
Die Bundesrechtsanwaltskammer richtete unterdessen einen offenen Brief an den türkischen Justizminister Bekir Bozdağ, in dem sie sich angesichts der hohen Zahl der Verhafteten besorgt äußerte und die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien forderte. Nach aktuellen Angaben aus der türkischen Anwaltschaft sollen sich noch immer ca. 270 Rechtsanwälte in Haft befinden, nachdem ihnen, wie auch zahlreichen Richtern und Staatsanwälten, die Zugehörigkeit zu terroristischen Vereinigungen vorgeworfen wurde. Unter den inhaftierten Rechtsanwälten sollen sich auch mehrere Präsidenten und ehemalige Präsidenten der regionalen Anwaltskammern befinden. Landesweit sollen aufgrund desselben Vorwurfs 29 Anwaltsvereine verboten und ihr Vermögen beschlagnahmt worden sein.
[Quellen: DAV/BRAK]
Klageflut vor dem EGMR
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) könnte demnächst durch tausende Beschwerden aus der Türkei wegen der dortigen politischen Entwicklung nach dem Putschversuch im Sommer des vergangenen Jahres blockiert werden. Diese Befürchtung äußerte kürzlich die türkische Richterin am EGMR Isil Karakas in einem Gespräch mit der Presse. Sie berichtete, dass man beim Straßburger Gericht hofft, dass das türkische Verfassungsgericht bald selbst über Klagen gegen zahlreiche Verhaftungen und Entlassungen entscheidet. Sollte dies nicht passieren, "wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seinen Job machen – das sage ich klar", betonte die Richterin. "Auch wenn es viel, viel Arbeit für uns wird."
In seiner Ende Januar bekannt gegebenen Jahresbilanz für 2016 berichtete Gerichtspräsident Guido Raimondi von zuletzt 5.363 Beschwerden, die allein den Putschversuch in der Türkei betreffen. Dies sei über die Hälfte der Neueingänge. Auch Raimondi befürchtet, dass die Zahlen noch massiv ansteigen könnten, sollte das Verfassungsgericht in Ankara nicht bald selbst über die geltend gemachten Rechtsverletzungen entscheiden.
Im Hinblick darauf sind die Verfahren in Straßburg momentan quasi "eingefroren". Der Straßburger Gerichtshof hat deshalb auch bereits Beschwerden von zwei Türken als unzulässig abgewiesen. Zur Begründung hieß es, die Kläger müssten zunächst den nationalen Rechtsweg beschreiten. Etwas anderes könnte allerdings für zwei inhaftierte türkische Verfassungsrichter gelten: Sie haben in der ...