Genau wie andere nicht nur rein private Web-Auftritte auch, muss auf einer Anwalts-Website sowohl eine Anbieterkennzeichnung in Form eines Impressums sowie einer Datenschutzerklärung bereitgestellt werden. Beide müssen formell wie inhaltlich korrekt sein (vgl. § 5 TMG, § 55 RStV, Art. 13, 14 DSGVO). Verstöße gegen diese Pflichten sind – nicht nur, aber jedenfalls auch in Bezug auf Anwälte – regelmäßig als unlauter einzustufen und können daher als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt werden (vgl. u.a. OLG Frankfurt, Urt. v. 14.3.2017 – 6 U 44/16, ZAP EN-Nr. 541/2017). Sowohl im Hinblick auf das Impressum als auch auf die Datenschutzerklärung sollte darauf geachtet werden, dass die jeweiligen Pflichtinformationen online bestmöglich dargestellt werden, d.h. es sollte ein sog. Responsive Design gewählt werden, wodurch sich das Layout der eigenen Website an die Bildschirmgröße unterschiedlicher Endgeräte anpasst. So werden die Inhalte automatisch für die Darstellung etwa auf einem Mobiltelefon oder einem Tablet optimiert. Dazu ist es erforderlich, dass die Inhalte nicht als Grafik, sondern als Text eingebunden werden.
1. Anbieterkennzeichnung
a) Gestaltung des Menüpunkts
Bei der Gestaltung des Impressum-Menüpunkts ist zu beachten, dass dieser gem. § 5 Abs. 1 TMG leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein muss. Letztlich ist also ein eigenständiger Punkt in der Navigation der Website erforderlich, der idealerweise mit "Impressum" benannt und in der Hauptnavigation oder alternativ in der Fuß- bzw. Kopfzeile der Website platziert wird. Dieser Menüpunkt muss von jeder einzelnen Unterseite gleichermaßen erreichbar sein und mit maximal zwei Mausklicks zu den Pflichtangaben führen. Diese Vorgaben sind in aller Regel auch Webdesignern bekannt.
b) Pflichtangaben
Folgende Informationen müssen verpflichtend im Impressum angegeben werden:
- vollständig ausgeschriebener Vor- und Nachname des Seitenbetreibers bzw. bei juristischen Personen die korrekte Unternehmensbezeichnung inklusive Rechtsformzusatz,
- bei juristischen Personen auch der vollständig ausgeschriebene Vor- und Nachname sowie die Anschrift der vertretungsberechtigten Person(en),
- ladungsfähige Anschrift,
- Kontaktdaten (zumindest Telefonnummer und E-Mail-Adresse – eine Faxnummer ist optional, die beA-Safe-ID muss nicht angegeben werden),
- ggf. Angaben aus dem Partnerschafts- oder dem Handelsregister,
- ggf. Angaben über in Liquidation befindliche Unternehmen in Form der AG/KG a.A. oder der GmbH,
- Bezeichnung, Anschrift/Kontaktdaten der zuständigen Rechtsanwaltskammer,
- gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem sie verliehen wurde,
- einschlägige berufsrechtliche Vorschriften inkl. Quellenangabe,
- inhaltlich verantwortliche (natürliche) Person inkl. Anschrift (bei redaktionell-journalistischen Angeboten, wenn also z.B. ein Blog oder eine News-Rubrik betrieben wird),
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls zugeteilt),
- Wirtschafts-Identifikationsnummer (wenn vorhanden).
Neben diesen Pflichtangaben können auch noch weitere, optionale Angaben in das Impressum aufgenommen werden. Dazu zählen insbesondere die folgenden Inhalte:
- Angaben gemäß DL-InfoV (insbesondere Angaben zur Haftpflichtversicherung, zur außergerichtlichen Streitschlichtung oder auch zur Interessenkollision),
- Hinweis auf die OS-Plattform der Europäischen Union bzw. Hinweis gemäß VSBG,
- ggf. Urheberrechtsnachweise (Hinweise auf Werke fremder Urheber/Rechteinhaber),
- ggf. Rückverweis auf die sozialen Medien (sofern das Website-Impressum auch für das eigene Facebook-, Twitter- oder Youtube-Impressum genutzt werden soll, s. unten 3.),
- Sonstiges (Kontodaten, Hinweis auf eine Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein, Vollmacht-Vordrucke etc.).
Hinweis:
Ob die Informationen gemäß DL-InfoV im Website-Impressum und/oder separat bereitgestellt werden, ist unerheblich. In irgendeiner Form müssen sie dem Mandanten jedoch bereitgestellt werden. Dem Grunde nach gilt dies auch für die Urhebernachweise, soweit Werke Dritte (z.B. Material von Adobe Stock, Pixelio, Getty Images, Fotolia o.ä.) zum Einsatz kommen. Auch die Hinweise auf die OS-Plattform oder bezüglich einer außergerichtlichen Streitschlichtung können, müssen aber nicht im Impressum erfolgen – sie sind dort allerdings gut aufgehoben.
c) Anwaltliches Musterimpressum
Die Inhalte des Impressums einer typischen Kanzlei-Website können also in etwa so formuliert werden:
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Impressum |
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Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland) |
Berufsrechtliche Regelungen: |