Bundesrat billigt zahlreiche Gesetze
In seiner erster Plenarsitzung des neuen Jahres hatte sich der Bundesrat ein strammes Programm vorgenommen: Über 100 Vorlagen standen am 10. Februar zur Abstimmung an. Zu rund 20 Gesetzesvorhaben und einer Reihe von Verordnungsentwürfen erteilten die Länder abschließend ihre Zustimmung. Grünes Licht bekamen insbesondere Änderungen im Gesundheitsrecht, im Straf- sowie im Straßenverkehrsrecht. Zu den wichtigsten Vorhaben, die nun demnächst in Kraft treten können, zählen u.a. nachstehende Regelungen.
Das Vierte Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes sieht u.a. für spezifische Bedarfe eine Gewährung pauschaler Leistungen ohne gesonderten Antrag vor. Dadurch entfallen auch Abgrenzungsfragen, die das Verwaltungsverfahren belasten. Die freiwerdenden Kapazitäten sollen zukünftig der Beratung der Betroffenen dienen.
- Cannabis-Therapie für Schwerkranke
Schwerkranke Patienten erhalten künftig auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung Arzneimittel, die aus Cannabis-Blüten und -Extrakten hergestellt sind. Der Bundesrat billigte am 10. Februar einen entsprechenden Bundestagsbeschluss vom 19. Januar. Danach dürfen die behandelnden Ärzte eigenverantwortlich entscheiden, ob eine Cannabis-Therapie sinnvoll ist, auch wenn im Einzelfall noch andere Behandlungsoptionen bestehen. Die Betroffenen müssen also nicht "austherapiert" sein, bevor sie einen Anspruch auf ein Cannabis-Rezept haben. Krankenkassen dürfen die Genehmigung einer Cannabis-Therapie nur in begründeten Ausnahmefällen verweigern. Auch in der Palliativversorgung kann Cannabis künftig helfen, das Leiden der Schwerkranken auf ihrem letzten Lebensweg zu lindern. Bisher durfte Cannabis nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte eingesetzt werden, etwa um Schmerzpatientinnen und Patienten zu helfen.
- Gesetzliche Krankenversicherung
Der Bundesrat billigte auch ein Gesetz zur stärkeren Kontrolle, Transparenz und Aufsicht in den Gremien der gesetzlichen Krankenversicherung. Es erweitert die Durchgriffsrechte in der gesamten gesundheitlichen Selbstverwaltung. Der Gesetzgeber reagiert damit auf die jahrelangen Kontroversen in der Führung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Er beschloss Vorgaben für die Haushalts- und Vermögensverwaltung, interne Transparenzpflichten sowie Kontrollmechanismen. Künftig erhalten die Mitglieder beispielsweise mehr Einsichts- und Prüfrechte. So sollen die Spitzenorganisationen vor "Selbstblockaden" geschützt werden.
- Bekämpfung der Schwarzarbeit
Das Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung soll die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der zuständigen Landesbehörden verbessern. Außerdem sollen die Voraussetzungen für die Optimierung der informationstechnologischen Ausstattung, u.a. für die Bekämpfung von Schwarzarbeit, geschaffen werden. So soll ein automatisierter Zugriff auf das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes ermöglicht werden, zudem werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung eines Zentralen Informationssystems geschaffen, mit dem ein einheitliches Datenbanksystem zur Verfügung gestellt werden soll.
Stalking-Opfer sind künftig rechtlich besser geschützt. Der Bundesrat hat am 10. Februar ein Gesetz des Bundestages gebilligt, das die strafrechtliche Verurteilung von Nachstellungen erleichtert. Stalking ist danach schon dann strafbar, wenn es die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend beeinträchtigen kann. Dass das Opfer dem Druck des Stalkers nachgibt und tatsächlich sein Leben verändert, z.B. durch Umzug in eine neue Wohnung, ist für eine Verurteilung dann nicht mehr notwendig. Nach geltendem Recht ist dies noch Voraussetzung für die Strafbarkeit, da die Tat als Erfolgsdelikt ausgestaltet ist.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung auch die vom Bundestag beschlossene Verschärfung des Vereinsrechts gebilligt. Damit dürfen Motorradgangs und Rockerclubs künftig nicht mehr ihre typischen Kutten in der Öffentlichkeit tragen, wenn eine einzelne Abteilung – sog. Chapter – ihres Vereins verboten ist. Nach bislang noch geltendem Recht ist es möglich, dass Clubs trotz des Verbots einzelner Chapter ihres Vereins Kutten mit dem Vereinssymbol und Abzeichen tragen, sofern darauf der Name der verbotenen Abteilung nicht abgebildet ist. Künftig gilt nun ein umfassendes Kennzeichen-Verbot. Danach dürfen Kennzeichen verbotener Vereinigungen auch von anderen Gruppierungen nicht mehr weiter genutzt werden.
Ab Juli 2018 müssen Lkw nicht nur auf Autobahnen, sondern auf sämtlichen Bundesfernstraßen Maut zahlen. Der Bundesrat billigte am 10. Februar die Ausdehnung auf das gesamte, ca. 40.000 km umfassende bundesdeutsche Fernstraßennetz. Die Mautpflicht gilt für Lkw ab 7,5 t. Sie soll jährliche Mehreinnahmen von bis zu zwei Mrd. Euro generieren. Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigke...