Bundestag verabschiedet Mietpreisbremse
Am 5. März hat der Bundestag die sog. Mietpreisbremse verabschiedet. Sie soll helfen, den rasanten Anstieg der Mieten vor allem in Ballungsgebieten einzudämmen. Neubauten sind ausgenommen, um Investitionen auf dem Wohnungsmarkt zu erhalten.
In Gebieten mit "angespannter Wohnungslage" dürfen Mieten bei der Wiedervermietung bestehender Wohnungen nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Welche Gebiete dies sind, müssen die Länder noch per Rechtsverordnung festlegen. Sie dürfen Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt für jeweils längstens fünf Jahre ausweisen. Der Gesetzesentwurf nennt zu diesem Zweck verschiedene Merkmale, wann ein solcher Fall angenommen werden kann. Zugleich müssen die Länder darlegen, welche Maßnahmen sie ergreifen wollen, um den Wohnungsmangel zu beseitigen.
Auch das Maklerrecht wurde geändert. Hier gilt künftig ein Bestellerprinzip, das sicherstellen soll, dass derjenige die Maklergebühren zahlt, der den Makler beauftragt hat oder in dessen Interesse der Makler überwiegend tätig geworden ist. In der Praxis ist das meist der Vermieter. Wohnungsvermittlungsverträge sind in Zukunft zudem schriftlich abzuschließen.
Der Bundesrat wird nach den derzeitigen Planungen seine Beratungen Ende März abschließen. Da vorgesehen ist, dass das Gesetz "am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung folgenden Monats" in Kraft tritt, ist ein Inkrafttreten im Juni wahrscheinlich. Allerdings kann die Mietpreisbremse in der Praxis erst wirksam werden, wenn die Länder die vorgesehenen Rechtsverordnungen erlassen haben.
[Quelle: Bundesregierung]
Regierung bringt IT-Sicherheitsgesetz auf den Weg
Die Bundesregierung will die Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Systeme) in Deutschland verbessern und hat dazu Ende Februar den Entwurf eines "IT-Sicherheitsgesetzes" (BT-Drucks. 18/4096) vorgelegt. Er enthält u.a. Anforderungen an die IT-Sicherheit sog. Kritischer Infrastrukturen, also der Einrichtungen, die für das Funktionieren des Gemeinwesens von zentraler Bedeutung sind.
Deren Betreiber sollen dem Entwurf zufolge künftig ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einhalten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Sicherheitsvorfälle melden. Die beim BSI zusammenlaufenden Informationen sollen dort ausgewertet und den Betreibern zur Verbesserung des Schutzes ihrer Infrastrukturen zur Verfügung gestellt werden.
Um den Schutz der Bürger zu verbessern, sollen die Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, IT-Sicherheit nach dem Stand der Technik zu gewährleisten. Zudem sollen sie Sicherheitsvorfälle unverzüglich über die Bundesnetzagentur an das BSI melden und betroffene Nutzer über bekannte Störungen informieren, die durch Schadprogramme hervorgerufen werden.
Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf die Initiative der Bundesregierung zur Verbesserung der IT-Sicherheit von Unternehmen und zum verstärkten Schutz der Bürger im Internet. Zugleich bittet er darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür zu sorgen, dass eine weitere Konkretisierung von unbestimmten Rechtsbegriffen erfolgt. In ihrer Gegenäußerung verweist die Bundesregierung darauf, dass die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe in dem Gesetzesentwurf verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Durch eine weitergehende Konkretisierung der Rechtsbegriffe entstünde die Gefahr, dass konkrete künftige Entwicklungen nicht mehr erfasst werden könnten. Die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe mache den Gesetzesentwurf demgegenüber "zukunfts- und technologieoffen".
[Quelle: Bundestag]
Verschärfung des Elektronikgerätegesetzes
Verbraucher sollen künftig Elektrogeräte einfacher entsorgen können, indem der Handel verpflichtet wird, beim Neukauf Altgeräte zurückzunehmen. Eine entsprechende Änderung des Elektronikgerätegesetzes hat das Bundeskabinett am 11. März beschlossen. Der Großhandel und die Fachgeschäfte werden danach verpflichtet, künftig Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts kostenfrei zurückzunehmen. Als "große" Händler gelten Geschäfte mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche. "Kleine" Händler sind von der Regelung ausgenommen.
Kleinere Altgeräte (Kantenlänge unter 25 cm) müssen die großen Händler auch dann zurücknehmen, wenn ein Kunde kein neues Gerät kauft. Auch Online-Händler werden verpflichtet, Geräte zurückzunehmen. Die bisher schon mögliche Abgabe bei Recyclinghöfen bleibt von der Neuregelung unberührt.
Die Bundesregierung kommt mit dieser Gesetzesänderung einer europäischen Vorgabe nach. Angestrebt wird ein Inkrafttreten vor Ende 2015.
[Quelle: Bundesregierung]
Gesetzesentwurf zur Reform des Bleiberechts
Die Bundesregierung hat am 26. Februar ihren Gesetzesentwurf zur Reform des Bleiberechts sowie des Ausweisungs- und Abschiebungsrechts (BT-Drucks. 18/4097) vorgelegt. Ziel ist es der Vorlage zufolge, einerseits die Rechtsstellung von Ausländern zu stärken, die auch ohne einen rechtmäßigen Aufenthalt "anerkennenswerte Integrationsleistungen" erbracht haben oder schutzbedürftig sind. Andererseits zielt der Entwurf darauf ab, verstärkt den Aufenthalt von Personen, ...