(AG Tiergarten, Beschl. v. 26.11.2014 – 229 Ds 130/14) • Die Dokumentenpauschale Nr. 7000 VV RVG steht einem Verteidiger auch dann zu, wenn die Vervielfältigung durch Einscannen und Abspeichern als Datei hergestellt wird (zum neuen Recht).
ZAP EN-Nr. 259/2015
ZAP 6/2015, S. 302 – 302
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