In den vergangenen Wochen ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten: Asyl- und Schutzsuchende in Deutschland erhalten jetzt einen einheitlichen Flüchtlingsausweis, für Gebäudereiniger gibt es höhere Mindestlöhne und Verbraucher erhalten eine bessere Beratung bei Krediten und Dispozinsen. Im Einzelnen:
- Einheitlicher Flüchtlingsausweis
Das neue Datenaustauschverbesserungsgesetz erleichtert die Registrierung und Identifizierung von Asyl- und Schutzsuchenden. Diese erhalten nun einen einheitlichen Flüchtlingsausweis, der neben den Basisinformationen über den Flüchtling, wie Namen, Geburtsdatum und -ort, auch Angaben zu begleitenden minderjährigen Kindern und Jugendlichen sowie Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen enthält. Zudem werden Daten gespeichert, die für eine schnelle Integration und Arbeitsvermittlung erforderlich sind, etwa Informationen über Schulbildung und Berufsausbildung. Neben der Vereinheitlichung der Datenerhebung sollen mit dem neuen Ausweis insbesondere Mehrfachregistrierungen verhindert werden. Zu diesem Zweck werden auch die Behörden entsprechend ausgerüstet, die bislang noch nicht mit einem Fingerabdruck-Schnell-Abgleichsystem, dem sog. Fast-ID, ausgestattet sind. Ohne Vorlage des Flüchtlingsausweises soll es künftig keine Asylbewerberleistungen geben. Das Gesetz ist in wesentlichen Teilen bereits am 5. Februar in Kraft getreten.
- Mindestlöhne in der Gebäudereinigung
Seit dem 1. März gelten im gesamten Bundesgebiet für die Beschäftigten in der Gebäudereinigung höhere Mindestlöhne. Für Innen- und Unterhaltsreinigung werden in der Lohngruppe 1 im Westen einschließlich Berlin 9,80 EUR pro Zeitstunde gezahlt, im Osten 8,70 EUR. In der Lohngruppe 6, etwa im Bereich Glas- und Fassadenreinigung, werden die Stunden mit 12,98 EUR (West) und 11,10 EUR (Ost) vergütet.
- Verbraucherschutz bei Krediten
Ab dem 21. März muss ein Kreditinstitut sorgfältig prüfen, ob ein Antragsteller zahlungsfähig ist, bevor es ein Darlehen gewährt. Bei Immobiliendarlehen muss das Kreditinstitut die finanzielle und wirtschaftliche Lage des Kunden besonders eingehend prüfen. Hier muss sich das Institut umfassend über die finanzielle und persönliche Situation des Kunden, seine Vorlieben und Ziele informieren; zudem gilt hierfür ein weitgehendes Verbot von Kopplungsgeschäften. Schuldner von Immobiliendarlehen in Fremdwährungen erhalten einen zusätzlichen Schutz vor Währungsrisiken. Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Umwandlung des Kredits in ihre Landeswährung. Um ein "ewiges"” Widerrufsrecht auszuschließen, erlischt es künftig spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen. Für "Altverträge", die zwischen dem 1.8.2002 und dem 10.6.2010 abgeschlossen wurden, gilt das Widerrufsrecht nicht mehr wie bisher unbegrenzt: Es endet spätestens drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes am 21. März. Bei dauerhafter oder erheblicher Überziehung von Girokonten müssen Institute künftig eine Beratung über kostengünstigere Alternativen anbieten.
- Energieeffizienz bei Haushaltsgeräten
Seit dem 20. Februar müssen neu in den Handel kommende Dunstabzugshauben energetisch besser sein als Energieeffizienzklasse F, die bisherige Klasse G fällt weg. Wegen des zu erwartenden technischen Fortschritts werden die Energieeffizienzklassen A+ bis A+++ stufenweise eingeführt. Bereits seit dem 1. Januar gibt es für Haushaltsgeräte die Energieeffizienzklasse A+.
[Quelle: Bundesregierung]