Neuregelungen im März
In den vergangenen Wochen ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten: Asyl- und Schutzsuchende in Deutschland erhalten jetzt einen einheitlichen Flüchtlingsausweis, für Gebäudereiniger gibt es höhere Mindestlöhne und Verbraucher erhalten eine bessere Beratung bei Krediten und Dispozinsen. Im Einzelnen:
- Einheitlicher Flüchtlingsausweis
Das neue Datenaustauschverbesserungsgesetz erleichtert die Registrierung und Identifizierung von Asyl- und Schutzsuchenden. Diese erhalten nun einen einheitlichen Flüchtlingsausweis, der neben den Basisinformationen über den Flüchtling, wie Namen, Geburtsdatum und -ort, auch Angaben zu begleitenden minderjährigen Kindern und Jugendlichen sowie Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen enthält. Zudem werden Daten gespeichert, die für eine schnelle Integration und Arbeitsvermittlung erforderlich sind, etwa Informationen über Schulbildung und Berufsausbildung. Neben der Vereinheitlichung der Datenerhebung sollen mit dem neuen Ausweis insbesondere Mehrfachregistrierungen verhindert werden. Zu diesem Zweck werden auch die Behörden entsprechend ausgerüstet, die bislang noch nicht mit einem Fingerabdruck-Schnell-Abgleichsystem, dem sog. Fast-ID, ausgestattet sind. Ohne Vorlage des Flüchtlingsausweises soll es künftig keine Asylbewerberleistungen geben. Das Gesetz ist in wesentlichen Teilen bereits am 5. Februar in Kraft getreten.
- Mindestlöhne in der Gebäudereinigung
Seit dem 1. März gelten im gesamten Bundesgebiet für die Beschäftigten in der Gebäudereinigung höhere Mindestlöhne. Für Innen- und Unterhaltsreinigung werden in der Lohngruppe 1 im Westen einschließlich Berlin 9,80 EUR pro Zeitstunde gezahlt, im Osten 8,70 EUR. In der Lohngruppe 6, etwa im Bereich Glas- und Fassadenreinigung, werden die Stunden mit 12,98 EUR (West) und 11,10 EUR (Ost) vergütet.
- Verbraucherschutz bei Krediten
Ab dem 21. März muss ein Kreditinstitut sorgfältig prüfen, ob ein Antragsteller zahlungsfähig ist, bevor es ein Darlehen gewährt. Bei Immobiliendarlehen muss das Kreditinstitut die finanzielle und wirtschaftliche Lage des Kunden besonders eingehend prüfen. Hier muss sich das Institut umfassend über die finanzielle und persönliche Situation des Kunden, seine Vorlieben und Ziele informieren; zudem gilt hierfür ein weitgehendes Verbot von Kopplungsgeschäften. Schuldner von Immobiliendarlehen in Fremdwährungen erhalten einen zusätzlichen Schutz vor Währungsrisiken. Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Umwandlung des Kredits in ihre Landeswährung. Um ein "ewiges"” Widerrufsrecht auszuschließen, erlischt es künftig spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen. Für "Altverträge", die zwischen dem 1.8.2002 und dem 10.6.2010 abgeschlossen wurden, gilt das Widerrufsrecht nicht mehr wie bisher unbegrenzt: Es endet spätestens drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes am 21. März. Bei dauerhafter oder erheblicher Überziehung von Girokonten müssen Institute künftig eine Beratung über kostengünstigere Alternativen anbieten.
- Energieeffizienz bei Haushaltsgeräten
Seit dem 20. Februar müssen neu in den Handel kommende Dunstabzugshauben energetisch besser sein als Energieeffizienzklasse F, die bisherige Klasse G fällt weg. Wegen des zu erwartenden technischen Fortschritts werden die Energieeffizienzklassen A+ bis A+++ stufenweise eingeführt. Bereits seit dem 1. Januar gibt es für Haushaltsgeräte die Energieeffizienzklasse A+.
[Quelle: Bundesregierung]
Bundesrat billigt Neuregelungen im Asylrecht
Ende Februar hat der Bundesrat das sog. Asylpaket II sowie ein Gesetzesvorhaben zur erleichterten Ausweisung straffällig gewordener Ausländer gebilligt.
Das "Asylpaket II”" bestimmt Gruppen von Asylbewerbern, bei denen das beschleunigte Verfahren durchgeführt werden kann: Dazu gehören Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, Folgeantragsteller sowie Antragsteller, die beim Asylverfahren nicht mitwirken. Das wird bspw. angenommen, wenn sie über ihre Identität täuschen oder die Abnahme der Fingerabdrücke verweigern. Die zeitlichen Abläufe werden so weit gestrafft, dass das Asylverfahren innerhalb einer Woche durchgeführt werden kann. Falls Flüchtlinge gegen eine Ablehnung ihres Asylantrags Rechtsmittel einlegen wollen, soll dieses juristische Verfahren innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen sein. Für die Dauer des beschleunigten Verfahrens muss der Asylbewerber in der Aufnahmeeinrichtung wohnen. Er erhält nur dann Leistungen, wenn die Aufnahme in der zuständigen Aufnahmeeinrichtung erfolgt ist und die verschärfte Residenzpflicht eingehalten wird. Das Gesetz sieht vor, dass die neuen Aufnahmeeinrichtungen für das komplette Asylverfahren zuständig sein sollen. Auch Abschiebungen können direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung erfolgen.
Der Familiennachzug für Antragsteller mit subsidiärem Schutz wird für zwei Jahre ausgesetzt, um den Flüchtlingszustrom zu begrenzen. Subsidiären Schutz erhalten Menschen, in deren Situation weder Schutz durch Asyl noch durch die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gewährt werden kann, welche aber aus humanitäre...