In diesem Monat treten einige Neuregelungen in Kraft: Ärzte können Schwerkranken künftig Cannabis-Arznei verordnen, wenn dies die Heilung begünstigt oder Schmerzen lindert. Fracking bleibt in Deutschland verboten. Urheber und Künstler können künftig ihren Anspruch auf angemessene Vergütung besser durchsetzen. Im Einzelnen:

  • Medizinisches Cannabis auf Rezept

Ärzte können Schwerkranken künftig Cannabis-Arzneimittel verordnen, wenn dies voraussichtlich die Heilung begünstigt oder Schmerzen lindert. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eine staatliche Cannabisagentur kümmert sich um Import, Qualitätskontrolle und Verteilung des Medikaments. Der Eigenanbau von Cannabis und seine Verwendung als Rauschgift bleiben weiterhin verboten. Das Gesetz steht derzeit zur Verkündung im BGBl an und soll noch im März in Kraft treten.

  • Gesetzliche Krankenversicherung

Am 1. März ist das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz in Kraft getreten, mit dem die Kontrollrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane ausgebaut werden. Das Gesetz enthält klare Vorgaben für das Aufsichtsverfahren sowie für die Haushalts- und Vermögensverwaltung. Die Novelle stellt eine Reaktion auf die jahrelangen Kontroversen in der Führung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung dar.

  • Urhebervertragsrecht

Ebenfalls am 1. März ist eine Reform des Urhebervertragsrechts in Kraft getreten, mit der Urheber und Künstler künftig ihren Anspruch auf angemessene Vergütung besser durchsetzen können sollen. Ein Anspruch auf angemessene Vergütung wurde zwar bereits 2002 gesetzlich verankert, gleichwohl können insbesondere freiberuflich tätige Kreative ihren gesetzlichen Anspruch oft nicht realisieren. Sie müssen sich nicht selten auf Vertragsbedingungen einlassen, mit denen sie gegen eine Einmalzahlung alle Rechte an ihren Leistungen aus der Hand geben (sog. Total Buy-Out) oder sie riskieren einen faktischen Boykott (sog. Blacklisting). Nunmehr erhalten sie das Recht, ihr Werk nach Ablauf von zehn Jahren in jedem Fall auch anderweitig vermarkten zu dürfen. Zudem bekommen sie einen umfassenden Auskunftsanspruch gegen die Verwerter. Auch führt das Gesetz eine Verbandsklage für Urheberverbände ein.

  • Fracking von Schiefergas

Bereits am 11. Februar ist eine gesetzliche Regelung in Kraft getreten, derzufolge kommerzielles Fracking zur Förderung von Schiefergas bis 2021 vorerst verboten bleibt. Erlaubt sind bis dahin lediglich Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken. Nach 2021 muss der Bundestag neu entscheiden, ob Fracking in Deutschland auch künftig verboten bleibt.

  • Strom- und Gasnetze

Am 3. Februar sind Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz in Kraft getreten, mit denen die Nutzungsrechte für Strom- und Gasnetze neu geregelt werden. Öffentliche Straßen und Fußwege, die für die Verlegung und den Betrieb von Strom- und Gasleitungen genutzt werden können, werden künftig in einem Wettbewerbsverfahren ermittelt. Bei der Neuvergabe der Verteilnetze können die Nutzungsrechte zwischen verschiedenen Energieversorgungsunternehmen wechseln.

[Quelle: Bundesregierung]

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