Die Bundesregierung will die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber erleichtern. Zudem möchte sie verstärkt gegen sog. Gefährder vorgehen. Zu diesem Zweck hat sie im Februar einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Sie setzt mit diesem Vorhaben einen Beschluss um, den die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder Anfang Februar gefasst hatten. Dort hatte man sich darauf verständigt, Maßnahmen zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht einzuführen.

Mit den nun geplanten Änderungen erhält u.a. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weitere Befugnisse zur Feststellung der Identität von Asylsuchenden. Sie gelten, wenn der Antragsteller keine gültigen Ausweispapiere vorlegt; in diesem Falle soll das Bundesamt die Herausgabe von Mobiltelefonen und anderen Datenträgern verlangen und diese auswerten können. Ziel ist es, beispielsweise Hinweise auf die Staatsangehörigkeit zu finden. Ausländerbehörden haben eine solche Befugnis bereits.

Die Bundesländer können neu ankommende Asylsuchende verpflichten, für einen bestimmten Zeitraum in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Bei guter Bleibeperspektive werden sie auf die Kommunen verteilt. Für Asylsuchende ohne Bleibeperspektive gilt: Die Bundesländer können die Verpflichtung in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen, verlängern. Die Person kann dann direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung zurückgeführt werden.

Die Bundesregierung will zudem verstärkt auf freiwillige Ausreisen setzen. Betroffene, die wissen, dass es keine verpflichtende Rückführung in ihr Heimatland gibt, reisen jedoch oft nicht freiwillig aus. Bei einer freiwilligen Rückkehr sollen sie deshalb eine Starthilfe erhalten. Die deutschen Behörden arbeiten hier eng mit der Internationalen Organisation für Migration zusammen. Vorrang hätten die Angebote für eine freiwillige Rückkehr, betonte kürzlich Bundesinnenminister de Maizière. Doch für Ausreisepflichtige, die den Angeboten nicht nachkämen, müsse die Abschiebung "ein mögliches und richtiges Mittel sein". In Anbetracht der für dieses Jahr zu erwartenden hohen Zahl an Ablehnungen sei es wichtig, die Ausreisepflicht durchzusetzen.

Der Gesetzentwurf befasst sich zudem mit sog. Gefährdern, d.h. Personen, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben oder die innere Sicherheit ausgeht. Sind diese Personen ausreisepflichtig, gelten zukünftig strengere Regeln: Diese Personen können leichter in Abschiebehaft genommen oder vor ihrer Abschiebung stärker überwacht werden. In manchen Fällen ist eine Abschiebung nicht möglich. Dann kann ein Gefährder verpflichtet werden, eine sog. elektronische Fußfessel zu tragen. Es sei "nicht zu viel verlangt", dass in Deutschland Schutz Suchende Auskunft über ihren Namen und ihre Staatsangehörigkeit geben, begründete de Maizière diese Maßnahme.

Zudem soll das Ausreisegewahrsam von vier auf zehn Tage verlängert werden. Jugendämter sollen schneller als bisher für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Asylanträge stellen. So könne frühzeitig geklärt werden, wie sich ihr Aufenthaltsstatus entwickele.

[Quelle: Bundesregierung]

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