Am Bau, für Dachdecker und bei der Gebäudereinigung gelten ab März neue Mindestlöhne. Kostenpflichtige Streaming-Dienste können auch im EU-Ausland abgerufen werden. Im Urheberrecht ändern sich die Nutzungsvorschriften für Schulen und Hochschulen. Im Einzelnen:
- Neue Mindestlöhne für das Baugewerbe, Dachdecker und Gebäudereinigung
Im Baugewerbe, dem Dachdeckerhandwerk und der Gebäudereinigung gelten neue tarifliche Mindestlöhne. Im Dachdeckerhandwerk wird beim Mindestlohn erstmalig nach dem Qualifikationsniveau unterschieden. Ungelernte haben jetzt Anspruch auf einen Mindeststundenlohn von 12,20 EUR, Fachkräfte bekommen 12,90 EUR pro Stunde.
In der Gebäudereinigung bekommen Arbeitnehmer in den alten Bundesländern (inklusive Berlin) in der Innenreinigung mindestens 10,30 EUR pro Zeitstunde, in den neuen Bundesländern haben sie Anspruch auf 9,55 EUR. Glas- und Fassadenreinigern steht ein Stundenlohn von mindestens 13,55 EUR in den alten und 12,18 EUR in den neuen Bundesländern zu. In den Folgejahren werden die Lohnuntergrenzen schrittweise angehoben, wodurch sich Ost und West weiter angleichen.
Im Baugewerbe steigt bundesweit der Mindestlohn in allen Lohngruppen. Ungelernte nach Lohngruppe 1 – dazu zählen Werker oder Maschinenwerker – erhalten einen Stundenlohn von mindestens 11,75 EUR. Beim Mindestlohn für Facharbeiter wird regional unterschieden: Hier reichen die Stundenlöhne von 11,75 EUR bis 15,20 EUR.
Die drei Verordnungen treten nach Verkündung im Bundesanzeiger im Laufe des März in Kraft.
- Nutzung von Online-Diensten im EU-Raum
Kostenpflichtige Streaming-Dienste für Filme, Sport, Musik, eBooks und Videospiele lassen sich ab dem 20. März auch im EU-Ausland nutzen. Bisher wurde dies durch Ländersperren, das sog. Geoblocking, verhindert. Für das Streamen ohne EU-Grenzen dürfen die Anbieter keine zusätzlichen Gebühren erheben. Die Nutzung der Dienste ist aber auf vorübergehende Aufenthalte begrenzt.
- Änderungen im Urheberrecht
Mit dem Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft werden die Vorschriften über die erlaubnisfreien Nutzungen für Schulen und Hochschulen neu geordnet und vereinfacht. Das soll die Auffindbarkeit und Verständlichkeit von Texten, Filmen oder anderen Medien aus Literatur, Kunst und Wissenschaft erleichtern. Die Reform des sog. Wissenschaftsurheberrechts ist am 1. März in Kraft getreten.
[Quelle: Bundesregierung]