Die Festgebühren haben ebenfalls eine lineare Erhöhung von 10 % erfahren. Beispielweise ist die Grundgebühr für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt (Pflichtverteidiger) von 160 EUR auf 176 EUR erhöht worden.
Die Gebühren in der Beratungshilfe sind ebenfalls um 10 % erhöht worden, vgl. die folgende Tabelle:
Nr. (...) VV RVG | Festgebühr alt | Festgebühr neu |
2501 | 35,00 EUR | 38,50 EUR |
2502 | 70,00 EUR | 77,00 EUR |
2503 | 85,00 EUR | 93,50 EUR |
2504 | 270,00 EUR | 297,00 EUR |
2505 | 405,00 EUR | 446,00 EUR |
2506 | 540,00 EUR | 594,00 EUR |
2507 | 675,00 EUR | 743,00 EUR |
2508 | 150,00 EUR | 165,00 EUR |
Durch das Kostenrechtsänderungsgesetz ist die Beratungshilfegebühr, die sog. Schutzgebühr, die der Rechtsanwalt gegenüber dem Rechtssuchenden abrechnet, aber nicht erhöht worden. Sie beträgt derzeit nach ihrer letzten Erhöhung durch das zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz 15 EUR brutto, vgl. Nr. 2500 VV RVG. Sie ist eine Pauschalgebühr, auf die nicht noch zusätzlich Auslagen zu erheben sind und die die gesetzliche Umsatzsteuer bereits beinhaltet (Schneider/Wolf/Fölsch, Anwaltskommentar RVG, VV 2500, Rn 1).
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