Die Festgebühren haben ebenfalls eine lineare Erhöhung von 10 % erfahren. Beispielweise ist die Grundgebühr für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalt (Pflichtverteidiger) von 160 EUR auf 176 EUR erhöht worden.

Die Gebühren in der Beratungshilfe sind ebenfalls um 10 % erhöht worden, vgl. die folgende Tabelle:

 
Nr. (...) VV RVG Festgebühr alt Festgebühr neu
2501 35,00 EUR 38,50 EUR
2502 70,00 EUR 77,00 EUR
2503 85,00 EUR 93,50 EUR
2504 270,00 EUR 297,00 EUR
2505 405,00 EUR 446,00 EUR
2506 540,00 EUR 594,00 EUR
2507 675,00 EUR 743,00 EUR
2508 150,00 EUR 165,00 EUR

Durch das Kostenrechtsänderungsgesetz ist die Beratungshilfegebühr, die sog. Schutzgebühr, die der Rechtsanwalt gegenüber dem Rechtssuchenden abrechnet, aber nicht erhöht worden. Sie beträgt derzeit nach ihrer letzten Erhöhung durch das zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz 15 EUR brutto, vgl. Nr. 2500 VV RVG. Sie ist eine Pauschalgebühr, auf die nicht noch zusätzlich Auslagen zu erheben sind und die die gesetzliche Umsatzsteuer bereits beinhaltet (Schneider/Wolf/Fölsch, Anwaltskommentar RVG, VV 2500, Rn 1).

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