Die Zahl der beim BVerfG eingehenden Verfahren hat sich im vergangenen Jahr reduziert. Das geht aus dem Geschäftsbericht für 2022 hervor, den das Karlsruher Gericht Anfang März veröffentlicht hat. Danach ist die Zahl der neu eingehenden Fälle mit 4.934 Verfahren erstmals seit 2002 wieder unter die 5.000er-Marke gerutscht.
Dem Bericht zufolge ist insb. die Zahl neu eingereichter Verfassungsbeschwerden zurückgegangen – von 5.059 im Jahr 2021 auf 4.670 im vergangenen Jahr. Auch die Anzahl der Eilanträge ging 2022 zurück: Waren es im Vorjahr 2021 noch 237 und im ersten Corona-Jahr 2020 mit seinen vielfachen Streitigkeiten rd. um die behördlichen Pandemie-Schutzanordnungen sogar noch 271 reine Eilverfahren (d.h. ohne solche, die mit Verfassungsbeschwerden verbunden waren), so gingen im vergangenen Jahr „lediglich” noch 209 reine Eilanträge ein.
Die allermeisten der in Karlsruhe zur Überprüfung gestellten Hoheitsakte waren auch im vergangenen Jahr Gerichtsentscheidungen (3.862 Verfahren). Unmittelbar gegen Gesetze und Verordnungen richteten sich 350 Anträge, der Rest betraf „sonstige Hoheitsakte” oder auch ein „Unterlassen des Gesetzgebers” (speziell dazu gingen 6 Verfahren ein).
In seinem Geschäftsbericht gab das Verfassungsgericht auch bereits einen Ausblick auf wichtige Verfahren des laufenden Jahres. So wollen die 16 Richterinnen und Richter der beiden Senate u.a. darüber entscheiden, ob das vom Bundestag in der letzten Legislaturperiode beschlossene Gesetz zur Wiederaufnahme von Strafverfahren auch nach einem rechtskräftigen Freispruch gegen den verfassungsrechtlichen „ne bis in idem”-Grundsatz verstößt. Auch wollen sie in 2023 noch über den Antrag von Bundesregierung und Bundestag entscheiden, die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen sowie über die zahlreichen Eingaben aus Bund und Ländern, die die Beamten- und Richterbesoldung in Teilen für verfassungswidrig erklären lassen wollen. Ebenfalls in den kommenden Monaten zu rechnen ist mit Entscheidungen zum Vaterschaftsanfechtungsrecht des biologischen Vaters, zu den Entschädigungen für Contergan-Geschädigte, zur Höhe der Vergütung für Strafgefangene und zu den Strafvorschriften betreffend Cannabis-Produkte.
Der vollständige 57-seitige Geschäftsbericht für 2022 sowie auch der Ausblick auf die im laufenden Jahr anstehenden Entscheidungen findet sich auf der Internetseite des BVerfG unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/Jahresbericht/jahresbericht_2022.pdf .
[Quelle: BVerfG]