Hinzuweisen ist auf folgende Gesetzesvorhaben, die die „Ampel-Koalition” für 2024 angekündigt hat:
Das wichtigste Vorhaben dürften die vom BMJ mit einem „Eckpunktepapier zur Modernisierung des Strafgesetzbuchs” aus November 2023 angekündigten Änderungen sein. Sie beruhen auf dem Koalitionsvertrag 2021, der vorsieht, dass das StGB systematisch auf Handhabbarkeit, Berechtigung und Wertungswidersprüche überprüft werden soll. Es sollen insbesondere historisch überholte Straftatbestände kritisch überprüft werden, um die Modernisierung des Strafrechts und die schnelle Entlastung der Justiz zu gewährleisten.
Das BMJ hat unter diesen Gesichtspunkten einige Delikte vorgesehen/aufgelistet, die verändert bzw. aufgehoben werden sollen. Dabei handelt es sich zunächst um die Gruppe „Aufzuhebende oder inhaltlich anzupassende Tatbestände”, u.a. mit dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), dem Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB) und der Gebührenüberhebung (§ 352 StGB). In der zweiten Gruppe befinden sich „Änderungen bei Tatbeständen mit Bezug zum Nationalsozialismus”, wie z.B. dem räuberischen Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB). Die dritte Gruppe bilden schließlich Tatbestände, die Gegenstand anderer Vorhaben sind bzw. waren, wie Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB) und das Ausspähen von Daten, Abfangen von Daten, Vorbereitung des Ausspähens und Abfangens von Daten (§§ 202a ff. StGB). Wegen der Einzelheiten und der Begründung für die Änderungen verweise ich auf das dazu vorliegende Eckpunktepapier auf der Homepage des BMJ ( https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/Eckpunkte/1123_Eckpunkte_Modernisierung_Strafrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=3 ).
Geplant sind außerdem Änderungen im RVG, vor allem mit einer linearen Erhöhung der anwaltlichen Gebühren. Wegen der Einzelheiten insoweit verweise ich auf den Beitrag von Volpert, AGS 2023, 443.
Zuletzt ist noch das „Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz – DokHVG)” zu nennen, zu dem der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen hat (vgl. die BR-Drucks 603/23; wegen der Änderungen im Einzelnen Burhoff, ZAP 2023, 1235). Der Bundesrat wünscht eine „grundlegende” Überarbeitung des Gesetzesvorhabens. Das Gesetzesvorhaben befindet sich derzeit noch im Vermittlungsverfahren. Ob und wann die Neuregelung kommt, ist nicht absehbar.