Die 5. Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer ist Mitte März mit dem Beschluss zur Einführung einer neuen Fachanwaltschaft zu Ende gegangen: Danach wird die 22. Fachanwaltschaft diejenige zum Vergaberecht werden. Hingegen scheiterte an nur zwei fehlenden Stimmen zur satzungsändernden Mehrheit die Einführung eines Fachanwalts für Migrationsrecht. Gar nicht erst auf die Tagesordnung hatte es der vorgeschlagene Fachanwalt für Opferrechte geschafft.

Die Diskussion um die Einführung weiterer Fachanwaltschaften war von starken Bedenken geprägt. Hauptkritikpunkt – auch an dem Fachanwalt für Vergaberecht – war die Überlegung, dass damit aus anderen Fachanwaltschaften weitere Rechtsgebiete "herausgebrochen" würden. Auch dass der BGH die Werbung mit dem "Spezialist für ..." auf dem Feld der Fachanwaltschaften freigegeben hatte (siehe ZAP EN-Nr. 140/2015), stelle, so wurde argumentiert, das gesamte Fachanwaltssystem in Frage.

Für den neuen Fachanwalt für Vergaberecht fand sich am Ende aber dann doch noch eine kleine, aber klare satzungsändernde Mehrheit. Der Deutsche Anwaltverein hat angekündigt, eine Mitgliederbefragung zu starten, um entscheiden zu können, ob auf diesem Gebiet eine neue DAV-Arbeitsgemeinschaft gegründet werden sollte.

[Quelle: DAV]

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