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ZAP 7/2015, Anwaltsmagazin

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Neuregelungen im April

Anfang April ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Die sog. Pille danach gibt es jetzt rezeptfrei. HQL-Lampen dürfen nicht mehr verkauft werden und für das Heizen mit erneuerbaren Energien gibt es höhere Zuschüsse.

Im Einzelnen:

  • Rezeptfreiheit für die "Pille danach"

    Notfallkontrazeptiva wie die "Pille danach" müssen bereits seit dem 14. März nicht mehr von einem Arzt verschrieben werden, sondern können rezeptfrei in der Apotheke gekauft werden. Über den Versandhandel dürfen sie allerdings nicht vertrieben werden.

  • Kennzeichnungspflicht für bestimmte Fleischarten

    Für verpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch ist seit dem 1. April in der EU die Kennzeichnung der Herkunft erforderlich. Die Kennzeichnungspflicht betrifft frisches, gekühltes oder gefrorenes Fleisch. Bisher gab es eine solche Kennzeichnungspflicht nur für Rindfleisch. Sie gilt weiterhin nicht für verarbeitete Fleischerzeugnisse.

  • Neue Regeln für Kfz-Kurzzeitkennzeichen

    Die Zulassungsbehörden können künftig Kurzzeitkennzeichen nur noch unter bestimmten Bedingungen erteilen. So muss u.a. das Fahrzeug den Zulassungsbehörden bekannt sein und eine gültige Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung nachgewiesen werden. Das Fahrzeug darf dann bis zu fünf Tage am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen.

  • Verbot von Quecksilberdampflampen

    Quecksilberdampflampen (sog. HQL-Lampen) und Natriumdampfniederdrucklampen dürfen seit dem 1. April nicht mehr in den Markt gelangen. Das gilt auch für Kompaktleuchtstofflampen mit konventionellen Vorschaltgeräten und elektronischen Vorschaltgeräten unter 80 Lumen pro Watt. Gründe sind der hohe Stromverbrauch, der Quecksilbergehalt der Leuchtmittel sowie die veraltete Technik. Rechtsgrundlage dafür ist die EU-Richtlinie für eine umweltgerechte Ge...

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