Neuregelungen im April
Anfang April ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Die sog. Pille danach gibt es jetzt rezeptfrei. HQL-Lampen dürfen nicht mehr verkauft werden und für das Heizen mit erneuerbaren Energien gibt es höhere Zuschüsse.
Im Einzelnen:
Rezeptfreiheit für die "Pille danach"
Notfallkontrazeptiva wie die "Pille danach" müssen bereits seit dem 14. März nicht mehr von einem Arzt verschrieben werden, sondern können rezeptfrei in der Apotheke gekauft werden. Über den Versandhandel dürfen sie allerdings nicht vertrieben werden.
Kennzeichnungspflicht für bestimmte Fleischarten
Für verpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch ist seit dem 1. April in der EU die Kennzeichnung der Herkunft erforderlich. Die Kennzeichnungspflicht betrifft frisches, gekühltes oder gefrorenes Fleisch. Bisher gab es eine solche Kennzeichnungspflicht nur für Rindfleisch. Sie gilt weiterhin nicht für verarbeitete Fleischerzeugnisse.
Neue Regeln für Kfz-Kurzzeitkennzeichen
Die Zulassungsbehörden können künftig Kurzzeitkennzeichen nur noch unter bestimmten Bedingungen erteilen. So muss u.a. das Fahrzeug den Zulassungsbehörden bekannt sein und eine gültige Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung nachgewiesen werden. Das Fahrzeug darf dann bis zu fünf Tage am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen.
Verbot von Quecksilberdampflampen
Quecksilberdampflampen (sog. HQL-Lampen) und Natriumdampfniederdrucklampen dürfen seit dem 1. April nicht mehr in den Markt gelangen. Das gilt auch für Kompaktleuchtstofflampen mit konventionellen Vorschaltgeräten und elektronischen Vorschaltgeräten unter 80 Lumen pro Watt. Gründe sind der hohe Stromverbrauch, der Quecksilbergehalt der Leuchtmittel sowie die veraltete Technik. Rechtsgrundlage dafür ist die EU-Richtlinie für eine umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten.
Höhere Zuschüsse für Heizen mit erneuerbaren Energien
Private Hausbesitzer und alle Unternehmer, die auf moderne Heizungen mit erneuerbaren Energien umsteigen, erhalten künftig höhere Zuschüsse. Mit der Novelle dieses Marktanreizprogramms will die Bundesregierung Investitionen in den Bau von Solar-, Biomasse- und Wärmepumpenanlagen noch stärker anregen. Für Unternehmer kann der Investitionszuschuss für Neubauprojekte und Sanierungsmaßnahmen für die Wärmewende bis zu 50 % betragen. Die Anträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
[Quelle: Bundesregierung]
Gebremster Zuwachs bei den Anwaltszulassungen
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat Ende März die aktuellen Zahlen zur Rechtsanwaltschaft bekannt gegeben. Danach sind die Zulassungen im vergangenen Jahr erneut gestiegen, der Zuwachs fiel jedoch geringer aus als in den Jahren zuvor.
Danach hatten die Rechtsanwaltskammern zum 1.1.2015 insgesamt 164.565 Mitglieder (Vorjahr: 163.690), davon 163.540 Rechtsanwälte (Vorjahr: 162.695), 266 Rechtsbeistände (Vorjahr: 276), 695 RA-GmbHs (Vorjahr: 654) und 37 RA-AGs (Vorjahr: 26).
Die Anwaltschaft hat sich damit zahlenmäßig weiter erhöht, nämlich um 875, aber längst nicht mehr so stark wie in den Vorjahren. Seit 2010 betrug der jährliche Zuwachs weniger als 2 %, erstmals sinkt er zum 1.1.2015 auf unter 1 %, konkret auf 0,53 %. Das sei, so die BRAK, sogar weniger als in den 20iger Jahren des vorigen Jahrhunderts.
Die höchsten Zuwächse weisen neben der Rechtsanwaltskammer beim BGH mit 6,98 %, die RAK Frankfurt und die RAK Hamburg mit je 1,45 % auf. Im Gegensatz dazu haben neun Rechtsanwaltskammern (zum 1.1.2014: sechs Rechtsanwaltskammern) einen Mitgliederverlust zu verzeichnen.
Die meisten Mitglieder hat weiterhin die RAK München, gefolgt von Frankfurt, Berlin und Hamm.
[Quelle: BRAK]
Neue Fachanwaltschaft Vergaberecht beschlossen
Die 5. Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer ist Mitte März mit dem Beschluss zur Einführung einer neuen Fachanwaltschaft zu Ende gegangen: Danach wird die 22. Fachanwaltschaft diejenige zum Vergaberecht werden. Hingegen scheiterte an nur zwei fehlenden Stimmen zur satzungsändernden Mehrheit die Einführung eines Fachanwalts für Migrationsrecht. Gar nicht erst auf die Tagesordnung hatte es der vorgeschlagene Fachanwalt für Opferrechte geschafft.
Die Diskussion um die Einführung weiterer Fachanwaltschaften war von starken Bedenken geprägt. Hauptkritikpunkt – auch an dem Fachanwalt für Vergaberecht – war die Überlegung, dass damit aus anderen Fachanwaltschaften weitere Rechtsgebiete "herausgebrochen" würden. Auch dass der BGH die Werbung mit dem "Spezialist für ..." auf dem Feld der Fachanwaltschaften freigegeben hatte (siehe ZAP EN-Nr. 140/2015), stelle, so wurde argumentiert, das gesamte Fachanwaltssystem in Frage.
Für den neuen Fachanwalt für Vergaberecht fand sich am Ende aber dann doch noch eine kleine, aber klare satzungsändernde Mehrheit. Der Deutsche Anwaltverein hat angekündigt, eine Mitgliederbefragung zu starten, um entscheiden zu können, ob auf diesem Gebiet eine neue DAV-Arbeitsgemeinschaft gegründet werden sollte.
[Quelle: DAV]
Anwaltstag wagt sich an "große Ethikdiskussion"
Auf dem diesjährigen Deutschen Anwaltstag in Hamburg im Juni wird sich der Aussch...