Der Nomos-Verlag hat einen Kommentar vorgelegt, der das gesamte Kostenrecht von Justiz, Anwaltschaft und Notariat behandelt. Ersichtlich will man damit eine Alternative zu dem alt eingeführten Werk von Hartman, Kostengesetze, bieten, das im vergangenen Jahr in der immerhin 45. Auflage erschienen ist. Es ist immer schwierig, einem solchen Werk in ein paar Sätzen gerecht zu werden. Aber allein der Umstand, dass man mit dem Kauf dieses Werks (auch) das gesamte Kostenrecht abdeckt, sollte schon eine Kaufentscheidung erleichtern. Dafür bekommt man eine Kommentierung des GKG nebst Kostenverzeichnis auf fast 1.000 Seiten, des FamGKG mit Kostenverzeichnis, des GNotKG auf rund 700 Seiten und auch des RVG auf immerhin rund 500 Seiten. Darüber hinaus dann aber auch die Kommentierung von solchen kostenrechtlichen Vorschriften, mit denen man nicht unbedingt jeden Tag zu tun hat, wie z.B. das Patentkostengesetz oder auch auszugsweise die Patentanwaltsordnung. Lücken gibt es m.E. nicht. Die Kommentierung scheint mir umfassend, nicht immer kann ich mich allerdings anschließen. So habe ich mit der einen oder anderen Aussage des Kommentators zu strafverfahrensrechtlichen Gebührenfragen Probleme, vor allem zu § 51 RVG, wo z.B. in Rn 23 kritiklos die Rechtsprechung des BGH zur "exorbitanten Mühewaltung des Rechtsanwalts" übernommen wird. Das Werk scheint inzwischen auch seinen Weg in die Rechtsprechung gefunden zu haben. Das zeigt sich an den in gerichtlichen Entscheidungen vermehrt auftauchenden Zitaten. Man darf gespannt sein, ob sich dieser fortsetzt und sich das Werk zu einer wahren Konkurrenz für den "Hartmann" entwickelt. Die ersten Schritte sind getan.

RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Münster

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