Ehmann/Karmanski/Kuhn-Zuber (Hrsg.), Gesamtkommentar Sozialrechtsberatung, 1. Aufl. 2015, 2.008 S., Nomos Verlag, 88 EUR
Das Sozialrecht und die in seinem Mittelpunkt stehenden, oft existenziell bedeutsamen Sozialleistungen haben – gerade auch in der anwaltlichen Praxis – aufgrund der vielfältigen Beziehungen dieser Materie zu anderen Rechtsgebieten (wie zum Arbeits-, Familien- oder Schadensersatzrecht) erhebliche Relevanz. Seine Komplexität und Unübersichtlichkeit sorgt aber häufig für Probleme bei der Rechtsanwendung. Diesen Schwierigkeiten zu begegnen, ist Ziel des hier vorzustellenden Gesamtkommentars Sozialrechtsberatung. Die Autorinnen und Autoren (aus Hochschule, Richter- und Anwaltschaft sowie Sozialrechtsverbänden) erheben den Anspruch eines neuen inhaltlichen Ansatzes, verknüpft mit einer innovativen Darstellungsart. Das Buch ist in der Tat besonders gelungen, gerade auch aus anwaltlichem Blickwinkel. In übersichtlicher Weise werden die in zahlreichen Gesetzen verstreuten Sozialleistungen dargestellt. Erfasst werden auf mehr als 2.000 Seiten – zu einem moderaten Preis – die Sozialgesetzbücher I– III, V–VII und IX–XII, das BAföG, das BEEG, das BKKG, die Berufskrankheitenverordnung, das EStG, das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, das WoGG sowie das SGG. In geschickter Weise wird die Erläuterung der Vielzahl praxisrelevanter Anspruchsnormen ergänzt durch übersichtliche Prüfschemata, Fallmuster und Berechnungsbeispiele. Es finden sich ferner Ausführungen zur Klärung formeller Zuständigkeit und des Verwaltungsverfahrens sowie zur Durchsetzung der Leistungen bei Behörden und Gerichten. Drei Schwerpunktbeiträge haben das Widerspruchverfahren, den vorläufigen Rechtsschutz und das Klageverfahren 1. Instanz zum Gegenstand. Dies alles erweist sich bei der Fallbearbeitung als hilfreich. Gleiches gilt für die weitere Besonderheit, dass dem ausführlichen Stichwortverzeichnis eine Schnellübersicht vorangestellt ist, die stichwortartig verweist, gegliedert nach: Ansprüche und Leistungen, Definitionen, Prüfungsreihenfolge und Zuständigkeit. Auch das erleichtert die Arbeit mit dem Buch. Fazit: Sozialrechtliche Literatur ist bereits zahlreich vorhanden. Gleichwohl bietet dieser Kommentar durch die durchdachte Auswahl der für die Sozialberatung relevanten Normen und durch die praxisorientierte Art seiner Darstellung eine Bereicherung zu dem bisher schon vorhandenen. Aus Sicht der Anwaltschaft ist das Buch, dem Erfolg vorauszusagen keine hellseherische Fähigkeit voraussetzt, sehr zu empfehlen. Für kommende Auflagen ist vielleicht zu prüfen, zusätzlich das SGB IV mit einzubeziehen, z.B. im Hinblick auf Fragen der Statusklärung.
RA, FA für Sozialrecht und für Arbeitsrecht Dr. Ulrich Sartorius, Breisach