Das unterhaltsrechtliche Mandat ist in der anwaltlichen Praxis ein Massenmandat. Darum ist das Buch nicht nach Anspruchsgrundlagen aufgebaut, unterschieden nach dem materiell-rechtlichen und dem formalrechtlichen Teil, sondern beginnt mit der Mandatsannahme in Unterhaltssachen. Zutreffend wird schon hier auf eine mögliche Interessenkollision bzw. das Verbot der widerstreitenden Interessen in einer Bürogemeinschaft und auch bei der Vertretung volljähriger Kinder hingewiesen. Wie sich hier die Voraussetzungen für eine zulässige Vertretung im gerichtlichen Verfahren ändern können, wird bei dem jeweiligen Bearbeitungsstand zutreffend angemerkt. Unabdingbare Voraussetzung für die sichere Behandlung des unterhaltsrechtlichen Mandats ist selbstverständlich – und gleichwohl oft vergessen – die ausführliche Erarbeitung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Schon hier kommt der Verfahrenskostenhilfe in der Darstellung die ihr zustehende, in der Praxis erhebliche Bedeutung zu. Die dann folgende Ausarbeitung über die materiellen Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs, aufgegliedert nach Trennungs-, Ehegatten- und Kindesunterhalt mit allen nur denkbaren Variationen, beantwortet alle Fragen, die in diesem Zusammenhang auftauchen können, und umfasst auch die aktuelle Rechtsprechung. Der zunehmenden Bedeutung der außergerichtlichen Beilegung in Unterhaltssachen wird durch ein umfangreiches Kapitel über die Vertragsgestaltung, gerade auch unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Gesichtspunkte, Rechnung getragen. Zahlreiche Muster über die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche im gerichtlichen Verfahren, gleich ob vor oder nach Geburt des Kindes, bei Minderjährigkeit oder Volljährigkeit des Kindes sowie für den Ehegattenunterhalt in sämtlichen Variationen einschließlich der Eilverfahren und der Abänderungsverfahren mitsamt der Vollstreckung schließen sich an. Die vielen Checklisten, Muster-Schriftsätze/-Anträge zu jedem Problem gewährleisten eine sichere und erfolgreiche Bearbeitung des unterhaltsrechtlichen Mandats gerade für den Berufsanfänger. Gekrönt“ wird das Ganze dann noch durch die Online-Nutzung des Werks mit der Möglichkeit des Downloads der Formulare in das eigene Textprogramm. Fazit: Für die erfolgreiche Beratung und Vertretung im Unterhaltsrecht unbedingt empfehlenswert.
RA, FA für Familienrecht Jörg Kleinwegener, Detmold