Die Kosten zur Durchsetzung eines Rechtsanspruchs wachsen rapide. Nach einer Analyse von jährlich 1,4 Mio. Rechtsschutzfällen durch den Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben sich die durchschnittlichen Ausgaben für Anwälte und Gerichte von 2012 bis 2016 um 19 % erhöht. Die Versicherer fordern mit Blick auf diese Kostensteigerungen und die Bezahlbarkeit von Rechtsschutz eine Anpassung des Kostenrechts mit entsprechender Gebührenminderung in bestimmten Verfahren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen für mehr als die Hälfte aller Haushalte in Deutschland das Kostenrisiko möglicher Rechtsstreitigkeiten, erläuterte der GDV. Im Jahr 2017 hätten die Rechtsschutzversicherer für 4,1 Mio. Streitfälle rund 2,7 Mrd. Euro aufgewendet. Etwa 85 % der Zahlungen seien Anwaltshonorare gewesen. Damit Recht auch künftig bezahlbar bleibt, schlagen die Versicherer u.a. vor, bei bestimmten, für Anwälte weniger aufwändigen Verfahren eine Gebührenminderung ins Kostenrecht aufzunehmen. Diese könnte beispielsweise für künftige Folgeverfahren nach einer Musterfeststellungsklage zum Tragen kommen oder bei Anwälten, die Mandate in großer Stückzahl online akquirieren und standardisiert bearbeiten – wie es bei vielen der Klagen gegen Autohersteller der Fall sei.
Diese Forderung erläuterte der GDV anhand des aktuellen Diesel-Skandals; hier werde das beträchtliche Kostenrisiko eines Rechtsstreits besonders deutlich. Ein rechtliches Vorgehen gegen den Händler oder Hersteller eines Diesel-Fahrzeugs könne schon in der ersten Instanz mehr als 6.500 EUR kosten, eventuelle Sachverständigenkosten nicht eingerechnet. Der Streitwert einer Diesel-Klage liege im Schnitt bei gut 23.000 EUR. Dafür könnten bis einschließlich erster Instanz allein Anwaltskosten von bis zu 5.400 EUR anfallen, zzgl. Gerichtskosten in Höhe von etwa 1.100 EUR.
Insgesamt hätten nach aktuellen Zahlen der deutschen Versicherer bis Ende 2018 rund 144.000 Diesel-Fahrer ihre Rechtsschutzversicherung genutzt. Dafür hätten die Versicherer ca. 380 Mio. Euro geleistet, insbesondere für Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten. Der Streitwert aller Diesel-Rechtsschutzfälle summiere sich auf mehr als 3,3 Mrd. Euro.
GDV-Geschäftsführer Bernhard Gause warnt deshalb davor, die Bürger bei der Durchsetzung ihrer Rechte vor zu hohe finanzielle Hürden zu stellen: "Viele Diesel-Fahrer ohne eine Rechtsschutzversicherung sind nicht bereit, das Kostenrisiko einer Einzelklage zu tragen." Das werde auch durch die etwa 400.000 Diesel-Fahrer bestätigt, die sich stattdessen der Musterfeststellungsklage angeschlossen hätten, obwohl der Geschädigte auch hier seinen individuellen Anspruch im Klageweg durchsetzen müsse und bis zur endgültigen Entscheidung daher viel Zeit vergehen könne.
[Quelle: GDV]