Viele der neuen Regelungen sind kompliziert, eine Prüfung von Ansprüchen erscheint zeitaufwändig. Gemäß den Vorgaben des Evaluierungskonzepts der Bundesregierung soll bis zum 31.12.2025 ermittelt werden, ob die mit der Einführung der Grundrente formulierten Ziele erreicht wurden, § 307h. Die Bundesregierung untersucht durch Gesetzesevaluierungen u.a., ob Regelungen die beabsichtigten Wirkungen entfalten und ob die hierbei anfallenden Kosten verhältnismäßig sind (s. Schmidt, a.a.O., Kapitel M, Fn 215).

Es ist insb. zu prüfen, ob die besonderen Lebenslagen in den neuen Bundesländern und die Erwerbsbiografien von Frauen berücksichtigt werden konnten und, ob – ggf. wie – die Grundrente zielgenauer ausgestaltet werden kann. Hierfür soll zum einen die Anzahl der Rentnerinnen und Rentner mit Grundrentenbezug aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Anzahl der Grundrentenzeiten und Wohnsitz, zum anderen die konkrete Zusammensetzung der Grundrentenzeiten in Bezug auf Zeiten der Kindererziehung und Pflege ermittelt werden. Auch die Wirkung der Staffelung bis zum Erreichen der vollen 35 Jahre an Grundrentenzeiten ist zu untersuchen, ebenso die Auswirkungen der Einkommensanrechnung und der Freibetragsregelungen.

ZAP F. 18, S. 343–350

Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht und für Arbeitsrecht Dr. Ulrich Sartorius, Breisach

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