Bundesverkehrsminister Dobrindt hat angekündigt, die Anordnungsvoraussetzungen für Tempo-30-Strecken abzusenken, um insbesondere Kinder und ältere Verkehrsteilnehmer besser zu schützen. Bislang ist bei größeren Straßen hierfür i.d.R. der Nachweis eines "Unfallschwerpunktes" erforderlich. Diese Hürde soll gesenkt werden, damit Straßenverkehrsbehörden künftig leichter Tempo 30 etwa vor Schulen, Kindergärten und Seniorenheimen auch an Hauptverkehrsstraßen anordnen können.

Auch die Länderverkehrsminister haben sich für mehr Tempo-30-Zonen ausgesprochen. Bereits im vergangenen Jahr war eine entsprechende Initiative durch Niedersachsen und Schleswig-Holstein bekannt geworden.

[Quelle: BMVI]

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