Das Ausweisungsrecht steht vor einer umfassenden Reform. An die Stelle des bisherigen dreistufigen Ausweisungsrechts soll die Ausweisung als Ergebnis einer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls durchgeführten Abwägung von Bleibe- und Ausweisungsinteressen treten. Die Abwägung auf Tatbestandsseite soll gerichtlich voll überprüfbar sein und man erhofft sich durch diesen Schritt schnellere Rechtssicherheit. Innerhalb des Ausweisungsinteresses soll der Gesetzesentwurf stärker als bisher zum Ausdruck bringen, dass die Bekämpfung von extremistischen und terrorismusrelevanten Strömungen auch mit den Mitteln des Ausländerrechts erfolgen kann.

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